Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13901

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Stadt Braunschweig tritt dem Verein „BDLO e. V.“ zum 1. Oktober 2020 als Mitglied bei.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Verein Bundesverband Deutscher Liebhaberorchester (BDLO) e.V. ist der Dachverband der Amateur-Sinfonie- und Kammerorchester in Deutschland mit derzeit 868 Mitgliedsorchestern, in denen 34.000 Instrumentalistinnen und Instrumentalisten mitspielen. Die meisten Mitgliedsorchester sind als selbständige Orchestervereine organisiert, oder Orchester größerer Institutionen, also Universitätsorchester, Musikschulorchester, Schulorchester respektive solche in kirchlicher Trägerschaft. Der 1924 gegründete BDLO e. V. gehört zu den ältesten und traditionsreichsten Musikverbänden weltweit und hat seinen Sitz in Dresden.

 

Zukünftige Mitgliedschaft:

Zukünftig soll die Stadt Braunschweig als Kommune Mitglied im BDLO e. V. werden. Hierdurch wird der Musikschule der Stadt Braunschweig die Möglichkeit gegeben, das vielfältige Angebot des Vereins für seine Mitglieder zu nutzen. Darunter fallen u.a.:

- Notennutzungen aus der umfangreichen verbandseigenen Notenbibliothek ergeben Kostenersparnisse

- Tarifvergünstigungen bei der GEMA

- günstige Bedingungen bei Vereinshaftpflicht- und Musikinstrumentenversicherungen

- Seminare

- Möglichkeiten zur Information und Selbstdarstellung auf der BDLO-Webseite und in der Verbandszeitschrift

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG. Beteiligungen von

Kommunen an privatrechtlichen Vereinigungen, insbesondere Vereinen, sind Beteiligungen

im Sinne dieser Zuständigkeitszuweisung.

Die Kosten für die Vereinsmitgliedschaft i. H. v. 195 € pro Jahr ergeben sich aus der aktuellen Anzahl von 65 Musikerinnen und Musiker in den Orchestern und Ensembles, die die Angebote des BDLO e.V. derzeit nutzen würden (Jugend-Sinfonie-Orchester und Juniorstreichorchester). Einen Mitgliedschaftsbeitrag bis zu einer Höhe von 200 EUR werden durch den „Konzert & Förderverein der Städtischen Musikschule Braunschweig e. V.“ (KuF) aufgrund eines Vorstandsbeschlusses des Fördervereins getragen. Sollte die Nutzeranzahl in den Ensembles steigen, wird der weitere Betrag durch den Fachbereich Kultur und Wissenschaft getragen.
 

 

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