Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13931
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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15.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziffer 5 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage um einen Satzungsbeschluss, für den der Rat beschlusszuständig ist.
Die zurzeit gültige Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungs-beitragssatzung) ist vom 3. September 2002.
Anlass für die 1. Änderung ist die ergangene Rechtsprechung zum Erschließungs-beitragsrecht, insbesondere die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungs-gerichts vom 8. November 2018 - 9 LC 4/17 -. Nach dem Grundsatz der konkreten Vollständigkeit muss eine gemeindliche Satzung alle Verteilungskonstellationen erfassen, die in realistischer Weise in einer Gemeinde zu erwarten sind, ansonsten ist die gesamte Verteilungsregelung unwirksam. Die städtische Satzung wird deshalb um weitere mögliche Verteilungskonstellationen ergänzt, um eventuelle Regelungslücken zu schließen.
Weitere Änderungen dienen der redaktionellen Klarstellung.
Die Änderungen werden in der Synopse (Anlage 2) begründet.
Für laufende erschließungsbeitragspflichtige Maßnahmen ergibt sich keine Veränderung
für die beitragspflichtigen Anlieger. Auch finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die 1. Änderungssatzung nicht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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124,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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152,3 kB
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