Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-14308

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 14. Juli 2020 hat der Rat der Stadt Braunschweig einen Antrag der AfD-Fraktion zur Erstellung von Jahresberichten zum Rettungsdienst ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt.

Laut Landesausschuss Rettungsdienst des “Niedersächsischen Innenministeriums” sind Jahresberichte zum Rettungsdienst mit folgender Gliederung zu erstellen (siehe Kostenrichtlinie vom 28.08.2019 (Nds. MBL. Nr. 37/2019 S. 1316)):

 

Bericht zum Jahresabschluss

Gliederung:

1. Berichte der Leistungserbringer

2. Kommentar des Trägers zu den Berichten der Leistungserbringer

3. Bericht zur Abrechnung für den Rettungsdienstbereich

4. Kommentar des Trägers inklusive Bericht des Ärztlichen Leiters zur Gesamtsituation im

Rettungsdienstbereich

5. Abrechnung für den Rettungsdienstbereich (gem. Anlage 4)

6. Einsatzstatistik (gem. Anlage 5)

7. Kennzahlen (gem. Ziffer 5)

 

Wir fragen deshalb nach:

Gibt es eine Rechtspflicht zur Erstellung der Jahresberichte zum Rettungsdienst?

 

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/innere_sicherheit/rettungsdienste/landesausschuss-rettungsdienst-94255.html

 

Kostenrichtlinie vom 28.08.2019 (Nds. MBL. Nr. 37/2019 S. 1316) : https://www.mi.niedersachsen.de/download/93841/Kostenrichtlinie_vom_28.08.2019_Nds._MBL._Nr._37_2019_S._1316_.pdf

 

 

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