Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14041-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Braunschweiger Zentrenkonzept hat in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich dazu beigetragen, die Innenstadt als regionales Einkaufszentrum zu erhalten, auszubauen und vor unerwünschter Konkurrenz insbesondere in Gewerbegebieten zu schützen. Darüber hinaus ist es mit dem Zentrenkonzept gelungen, eine fußläufig erreichbare Nahversorgung für die Bevölkerung durch die Festlegung von privilegierten Nahversorgungsstandorten zu sichern und nicht zentrenrelevante großflächige Einzelhandelsbetriebe an geeigneten Entwicklungsschwerpunkten zu konzentrieren.

 

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist auch eine Aktualisierung des Zentrenkonzepts verbunden. Die Vergabe wird aktuell vorbereitet (siehe hierzu DS 20-13966).

 

Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion wie folgt Stellung:

 

Zu 1.: Bearbeitungsstand

Das Vergabeverfahren für die Aktualisierung des Zentrenkonzepts durch ein Fachbüro wurde durchgeführt. Das Fachbüro wird nach einer positiven Beschlussfassung über die Auftragsvergabe und nach formaler Vergabe die Arbeit zeitnah aufnehmen.

 

Zu 2.: Berücksichtigung aktueller Entwicklungen – Corona-Pandemie

Wie bereits in der Mitteilung 20-13983 zum "Dialog zur Zukunft der Innenstadt" beschrieben, hat die Corona-Pandemie den ohnehin stattfindenden Strukturwandel durch den Onlinehandel - nicht nur in der Innenstadt, sondern auch in Stadtteilzentren - noch einmal beschleunigt. Das ausgewählte Fachbüro verfügt über eine hohe Expertise und wird zu Beginn mittels einer Vollerhebung der Handelsbetriebe im Stadtgebiet die Veränderungen dokumentieren und im weiteren Prozess prüfen. Zudem werden lokale Händler mittels Experteninterviews befragt.

 

Zu 3.: Zeithorizont

Bei der Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes handelt es sich um ein komplexes Planwerk, das einer genauen Analyse und intensiven Abstimmung zwischen Verwaltung, Politik und anderen Akteuren bedarf. Es ist beabsichtigt, den Entwurf des aktualisierten Zentrenkonzeptes den Gremien voraussichtlich im Herbst 2021 zur Vorberatung vorzulegen und diesen daraufhin ähnlich wie bei Bauleitplanverfahren öffentlich auszulegen. Anschließend ist vorgesehen, die Aktualisierung des Zentrenkonzeptes mit der Abwägung der Anregungen voraussichtlich Mitte 2022 dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.


 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise