Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14230-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 04.09.2020 (20-14230) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Eingänge, gesamt

2017

2018

  2019

  2020 *

Bauvoranfragen

     96

   125

     78

      49

Bauanträge

1.039

1.245

1.071

    605

Bauanzeigen n. § 62 NBauO

     92

   155

   163

      74

 

Erledigungen, gesamt

2017

2018

  2019

  2020 *

Bauvoranfragen positiv

     98

   109

      78

      53

Bauanträge positiv

1.162

1.171

    955

    555

Bauanträge negativ

     27

     41

      31

      23

Bestätigung zu Bauanzeigen n. § 62 NBauO

     85

   134

    126

      53

* bis 31.07.2020

 

Bezogen auf den Neubau von Wohnraum ist aufgrund der Anfrage eine detailliertere Betrachtung erfolgt, die sich aus der folgenden Tabelle ergibt:

 

 Eingänge

2017

2018

  2019

  2020 *

Bauanträge

   252

   315

    300

    166

Bauanzeigen n. § 62 NBauO

     56

   117

    125

      37

 

Erledigungen

2017

2018

  2019

  2020 *

Bauanträge positiv

   466

   472

    393

    233

Bauanträge negativ

     10

    15

      11

        7

Bestätigung Bauanzeigen n. § 62 NBauO

     58

   103

    102

      36

* bis 31.07.2020

 

Hinweis:

Die Ermittlung zu den Eingängen und Erledigungen der Bauvoranfragen (Wohnen) müsste von Hand erfolgen und würde einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordern. Gleiches gilt für die Ermittlung der zurückgezogenen Bauanträge und nicht bestätigten Bauanzeigen.

 

 

 

 

Zu Frage 2:

 

Bearbeitungszeit in Tagen

2017

2018

  2019

  2020 *

Bauvoranfragen

   115

   118

    119

    159

Bauanträge

    99

     88

      94

      94

Bauanzeigen n. § 62 NBauO

    19

     12

      19

      22

* bis 31.07.2020

 

Die längere Bearbeitungszeit der Bauvoranfragen hängt damit zusammen, dass es sich

häufig um komplexe Anfragen mit schwierigen Problemlagen handelt. Einfachere Einzelfragen werden dagegen vermehrt über die Bauberatung abgeklärt.

 

Wie auch zu Frage 1 ist aufgrund der Anfrage eine detailliertere Betrachtung hinsichtlich der Schaffung von Wohnraum erfolgt:

 

Bearbeitungszeit in Tagen

2017

2018

  2019

  2020 *

Bauanträge

     91

     90

    101

      93

Bauanzeigen n. § 62 NBauO

     18

     13

      19

      25

* bis 31.07.2020

 

Hinweis:

Die Ermittlung zur Bearbeitungszeit Bauvoranfragen, die sich lediglich auf Wohnen beschränken, müsste von Hand erfolgen und würde einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordern. Gleiches gilt für die Ermittlung der zurückgezogenen Bauanträge und nicht bestätigten Bauanzeigen.

 

 

Zu Frage 3:

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie können nicht exakt festgestellt werden.

Sowohl die Antragseingänge wie die Erledigungen bewegen sich in ähnlicher Höhe

wie 2019.

 

Coronabedingt sind von März bis einschließlich August 2020 in der Stelle 60.31 Bauaufsicht ca. 50 Personentage wegen Erkrankung, Quarantäne oder Kinderbetreuung ausgefallen.
 

 

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