Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14295

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Vorschlag aus der Ideenplattform im Beteiligungsportal „Mitreden“ zum Verbot von Laubbläsern jeder Art wird abgelehnt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz / Verfahren zur Ideenplattform:

 

Gemäß der Information zur Ideenplattform auf dem Bürgerbeteiligungsportal „Mitreden“ können Ideen zur Gestaltung der Stadt eingebracht werden. Wird eine Idee von mindestens 50 Unterstützern befürwortet, wird sie vom zuständigen Fachbereich geprüft und anschließend den politischen Gremien vorgelegt.

 

Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Bei der

Aufstellung eines Aussichtsturms in den überbezirklichen Grünanlagen handelt es sich um

eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und

somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des

Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung,

für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit

des Verwaltungsausschusses.

 

Anlass:

 

Auf der Ideenplattform der Stadt Braunschweig wurde der Vorschlag

Laubbläser jeder Art verbieten

eingestellt. Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützeranzahl erreicht.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu dieser Idee gibt es bereits eine entsprechende Stellungnahme DS 19-12308-01 der Verwaltung. Darin wird erläutert, aus welchen Gründen ein Verbot von Laubbläsern aus fachlichen und aus rechtlichen Gesichtspunkten nicht umsetzbar ist. Die vollständige Stellungnahme wird als Anlage beigefügt.

 

Der zugehörige  Antrag „Laubbläser verbieten“ DS 19-12308 wurde in der Sitzung des Grünflächenausschusses am 11.12.2019 mehrheitlich abgelehnt und im weiteren Gremienlauf zurückgezogen.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise