Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13682-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Leuchten-Management für die Straßenlaternen im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Kenntnis
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14.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen/BIBS vom 16.06.2020 wird wie folgt Stellung genommen:
Der Begriff „Leuchten-Management“ bezeichnet je nach Zusammenhang entweder die digitale, georeferenzierte und datenbankgestützte Verwaltung der bestehenden Beleuchtungsanlagen inkl. aller relevanter technischer Parameter sowie die Planung, Organisation und Dokumentation sämtlicher durchzuführender Tätigkeiten hinsichtlich Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Erneuerung und Erweiterung der städtischen Beleuchtungsanlagen oder die technische Fähigkeit von Beleuchtungsanlagen über funk- oder kabelgebundende Datennetze sowohl miteinander als auch mit der Zentrale kommunizieren zu können und hierüber aus der Ferne einzeln ansteuer- und schaltbar zu sein.
Ein erstgenanntes Leuchten-Management ist Bestandteil des mit der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG bestehenden, umfassenden Dienstleistungsvertrages für die Betriebsführung sämtlicher öffentlicher Beleuchtungsanlagen im Stadtgebiet Braunschweig.
Die Installation von Leuchten, die über Leuchten-Management-Systeme im zweiten oben genannten Wortsinn gesteuert werden, führen aufgrund der komplexeren Technik und mehr verbauten Komponenten zunächst zu höheren Kosten in der Beschaffung. Weiterhin müssen der erforderliche Steuerchip sowie die kommunizierenden Komponenten (Funkanlagen oder Kabelnetz) dauerhaft gewartet und in Betrieb gehalten werden. Auch hierdurch entstehen zusätzliche Kosten, die derzeit nicht anfallen.
Vermarktungsargument für kommunizierende Leuchten-Management-Systeme ist in der Regel die Behauptung, dass die oben genannten zusätzlichen Kosten durch Einsparungen mehr als ausgeglichen werden, welche durch reduzierte Betriebszeiten und/oder Leistungsreduzierungen erzielt werden sollen. Belastbare und unabhängige Langzeiterkenntnisse, dass diese Einspareffekte tatsächlich eintreten, sind der Verwaltung bisher nicht bekannt. Weiterhin liegen bisher keine belastbaren Erkenntnisse über Haltbarkeitsdauern entsprechender Systeme vor.
Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte im Austausch zwischen Verwaltung, politischen Gremien und Bürgerinnen und Bürgern, dass insbesondere auch die dauerhafte nächtliche Beleuchtung von öffentlichen Räumen der zentrale Aspekt ist bei der Bereitstellung einer z. T. subjektiven sozialen Sicherheit ist. Ein- und Ausschaltzeitpunkte und Helligkeiten primär an Faktoren zu orientieren, die im Leuchtenumfeld messbar sind und hierbei gegebenfalls auch beworbene Beleuchtungsanlagen nach Bewegungsmelderprinzip einzusetzen, könnte den Bestrebungen zur Gewährleistung von sozialer Sicherheit zuwider laufen.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung die weitere technische Entwicklung sowie Erfahrungen anderer Kommunen weiterhin beobachten und bei Bedarf zielführende und kosteneffiziente neue Technologien einsetzen.
