Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-14273
Grunddaten
- Betreff:
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Amerikanische Faulbrut bei Bienen - Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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16.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amerikanische Faulbrut bei Bienen (AFB) wird wegen der starken schädigenden Wirkung des Erregers, der Schwere der Erkrankung, der hohen Ansteckungsgefahr und der Gefahr einer seuchenhaften Ausbreitung mit allen negativen volkswirtschaftlichen Folgen staatlich bekämpft. Sie ist als anzeigepflichtige Tierseuche gelistet und in der Bienenseuchenverordnung verankert.
Die Bekämpfung dieser Tierseuche ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Staates und der Imker. Betroffene Bienenhalter werden durch die Veterinärbehörden unterstützt und erhalten ggf. eine finanzielle Entschädigung von der Tierseuchenkasse.
Die AFB wird von einem Bakterium (Paenibacillus larvae) verursacht, das in einer sehr widerstandsfähigen Dauerform (Sporen) vorliegt. Die Sporen werden von Bienenlarven aufgenommen, in denen sie vermehrungsfähig sind. Auch die Honigblasen und das Haarkleid von Flugbienen können Sporen enthalten, was die Gefahr einer Übertragung auf gesunde Bienenvölker birgt. Auch über infizierte Waben oder Bienenvölker kann die AFB von einer Imkerei auf eine andere übergehen.
Die Sporen des Bakteriums werden durch Körperkontakt und Futteraustausch zwischen den Bienen im Bienenvolk sowie auch zwischen den Völkern verteilt. Sie sind gegen Umwelteinflüsse, wie Austrocknung oder hohe Temperaturen, aber auch gegenüber einigen Desinfektionsmitteln sehr widerstandsfähig. So können die Sporen viele Jahrzehnte überdauern und bleiben dabei weiterhin hochinfektiös.
Mittels der Untersuchung des vom Bienenvolk im sogenannten Futterkranz eingelagerten Larvenfutters im Rahmen einer Monitoring-Untersuchung können allerdings schon geringe Sporenmengen lange vor dem Auftreten klinischer Erscheinungen nachgewiesen werden. Nur bei einer frühzeitig begonnenen Behandlung des infizierten Bienenvolks besteht die Chance, dessen Absterben zu verhindern.
Bei Eingang einer Anzeige über den Ausbruch der AFB (beispielsweise die Mitteilung über einen positiven Sporenbefund zu einer in Braunschweig entnommenen Futterkranzprobe) wird mittels einer tierseuchenbehördlichen Verfügung um den befallenen Bienenstand ein Faulbrut-Sperrbezirk eingerichtet. Für den Sperrbezirk gilt
- ein Verbringungsverbot für Bienen, um die Erregerverbreitung zu verhindern und
- eine Meldepflicht für alle Bienenvölker, um der Veterinärbehörde einen Überblick über Umfang und Standorte der Bienenhaltung zu ermöglichen.
Zudem werden alle im Sperrbezirk befindlichen Bienenvölker unmittelbar nach Einrichtung des Sperrbezirks sowie nach Sanierung der befallenen Völker anhand von Futterkranzproben untersucht: so kann das Ausmaß der Seuchenausbreitung bzw. der Erfolg der Sanierung festgestellt und der Sperrbezirk aufgehoben werden.
Nach der Feststellung eines Verdachts auf AFB wurde im Jahr 2019 in der Stadt Braunschweig eine Umgebungsuntersuchung nach den Vorgaben der Bienenseuchenverordnung durchgeführt, um die Quelle der Infektion zur ermitteln. Dabei wurden 34 Bienenhalter mit 155 Bienenvölkern beprobt. Der Verdacht wurde bestätigt und führte im September 2019 zur Einrichtung eines Faulbrut-Sperrbezirks.
Dieser noch immer bestehende Sperrbezirk in der Weststadt und in Lehndorf umfasst 19 Bienenhalter mit insgesamt 97 Bienenvölkern. 20 befallene Völker wurden mittels des Kunstschwarmverfahrens (Trennung des Bienenvolkes von der erregerhaltigen Brut) saniert.
Im Juli 2020 wurde mit Unterstützung von fünf Imkerinnen und Imkern die amtliche Probennahme zur Aufhebung des Sperrbezirks durchgeführt. Bei der Untersuchung der 166 Proben erwiesen sich abermals 15 Bienenvölker als mit dem Erreger befallen. Diese Völker müssen vor einer Aufhebung des Sperrbezirks saniert werden. Danach kann eine erneute Untersuchung aller Bienenvölker im Sperrbezirk durchgeführt werden. Wegen der zum Herbst hin verminderten Aktivität der Bienen, die für ein erfolgreiches Überwintern auf ausreichende Futtervorräte angewiesen sind, wird mit der Probennahme voraussichtlich erst im Frühjahr 2021 begonnen werden können.
Um in Zukunft möglichst viele Futterkranzproben entnehmen und untersuchen zu lassen, wird derzeit geprüft, ob für das Gebiet der Stadt Braunschweig eine Bienenwander-Verordnung erlassen werden sollte. Mit einer solchen Vorschrift würde das Verbringen von Bienenvölkern von ihrem ständigen Standtort an einen anderen Standort von einem negativen Untersuchungsbefund abhängig gemacht. Der Imkerverein Braunschweig befürwortet die Schaffung einer solchen Verordnung.
