Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-13904-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Gremienmitteilung 18-09035 vom 12.09.2018 wurde erstmals über die Thematik „Berücksichtigung von Störfallbetrieben im Baugenehmigungsverfahren und in der Bauleitplanung“ berichtet und die rechtlichen Grundlagen dazu erläutert.

 

Die Verwaltung hat mit DS-Nr. 20-13904 eine Mitteilung in die aktuelle Gremienschiene eingebracht, um über die Ergebnisse des ersten Gutachtens zur Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes um die Betriebsbereiche der Störfallbetriebe BS│Energy, BS│Netz und VW zu berichten und auch um darzulegen, welche rechtliche Konsequenzen damit verbunden sind. Nun liegen seit kurzem auch die Ergebnisse des gesamtstädtischen Gutachtens zu diesem Themenkreis vor, die hier zusammengefasst dargestellt werden.

 

Die in dieser Mitteilung benannten Gutachten zum Thema „Störfallbetriebe“ bilden die Grundlage sowohl für künftige Bauleitplanverfahren als auch Baugenehmigungsverfahren, die für konkrete, schutzbedürftige Nutzungen (z. B. Schulen, große Wohnbauvorhaben oder öffentlich genutzte Gebäude) im Umfeld (Achtungsabstand) der oben genannten Störfallbetriebe durchgeführt werden. Vorhandene Nutzungen werden durch die Feststellungen des Gutachtens nicht tangiert, unabhängig von ihrer Schutzbedürftigkeit, da die Vorschriften nicht die Entzerrung vorhandener Gemengelagen zum Ziel haben.

 

Im Rahmen des Gutachtens wurden zunächst die störfallrelevanten Stoffinventare der Betriebsbereiche durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt benannt. Diese hat der beauftragte Gutachter den Gefahrenfeldern Freisetzung von Atemgiften, Bränden und Explosionen zugeordnet und unter Berücksichtigung der jeweiligen stoffbezogenen Betriebsbeschreibung (Stoff, Standort der technischen Anlagen bzw. Lagerflächen) eine Beurteilung hinsichtlich der einzelnen Gefahrenfelder vorgenommen.

 

 

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat die Plausibilität beider Gutachten bestätigt. Bauvorhaben für schutzbedürftige Nutzungen, die außerhalb der angemessenen Sicherheitsabstände um die Störfallbetriebe liegen, stehen damit keine störfallrechtlichen Hindernisse entgegen.

 

Im Einzelnen ergeben sich bei den maßgeblichen Szenarien Freisetzung, Brand und Explosion folgende angemessene Sicherheitsabstände ab Freisetzungsort des jeweiligen Störfallstoffes. Aufgeführt werden in Bezug auf die unterschiedlichen Störfallszenarien jeweils die maximal notwendigen Abstände. Der Umgriff der jeweiligen angemessenen Sicherheitsabstände kann den beigefügten Anlagen entnommen werden.

 

Im Einzelnen stellen sich die Verhältnisse wie folgt dar:

 

Braunschweiger Versorgungs- AG Heizkraftwerk Nord

Heizöl 102 m

 

Agravis Raiffeisen AG

Gefahrstofflager, Vielzahl von Stoffen, Acrolein als Indikator 689 m (Richtung Osten),
697 m (Richtung Westen)

 

F.S. Fehrer Automotiv GmbH

TDI (ein Zwischenprodukt der Kunststoffindustrie) keine Überschreitungen des Grenzwertes

Gas 125 m

 

VARO Energy Tankstorage GmbH

Heiz- und Dieselöl 123 m

 

Boje GmbH & Co. KG

Gas 189 m

 

BHW Plain Bearings GmbH & Co. KG

Das GAA hatte der Stadt Anfang des Jahres diesen Betrieb als weiteren Störfallbetrieb benannt. Der Gutachter hat diesen Betrieb inzwischen ebenfalls begutachtet. Derzeit liegen die Ergebnisse dem GAA zur Prüfung vor. Wenn das GAA die Plausibilität bescheinigt hat, wird die Verwaltung dies den Gremien zur Kenntnis bringen.
 

 

 

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Anlagen

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