Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14293

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Vorschlag aus der Ideenplattform im Beteiligungsportal „Mitreden“ zur Errichtung

eines „Spender für Hundekottüten in der Karlsbrunner Straße / Ecke Saarbrückener Straße“ wird abgelehnt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz / Verfahren zur Ideenplattform:

 

Gemäß der Information zur Ideenplattform auf dem Bürgerbeteiligungsportal „Mitreden“ können Ideen zur Gestaltung der Stadt eingebracht werden. Wird eine Idee von mindestens 50 Unterstützern befürwortet, wird sie vom zuständigen Fachbereich geprüft und anschließend den politischen Gremien vorgelegt.

 

Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Bei der

Aufstellung einer Hundestation in den überbezirklichen Grünanlagen handelt es sich um

eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und

somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des

Begriffes "Geschäfte der laufenden Verwaltung" um kein Geschäft der laufenden Verwaltung,

für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit

des Verwaltungsausschusses.

 

Anlass:

 

Auf der Ideenplattform der Stadt Braunschweig wurde der Vorschlag

Spender für Hundekottüten in der Karlsbrunner Straße / Ecke Saarbrückener Straße

eingestellt. Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützeranzahl erreicht.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Als Standorte für die bisher aufgestellten Hundestationen wurden Park- und Grünanlagen sowie Bereiche im Straßengrün ausgewählt, die einerseits ein besonderes hohes Maß an Verschmutzung durch Hundekot und andererseits eine besonders starke Frequentierung durch die Bevölkerung zur Freizeitgestaltung und Naherholung aufweisen.

 

Da das Entfernen von Hundekot keine Pflichtaufgabe der Stadt darstellt, wurden an diesen ausgewählten Bereichen als besonderer Service für die Hundehalter und zur Bereithaltung nutzbarer hochwertiger Grünflächen für alle Nutzergruppen die genannten Stationen errichtet.

 

Gemäß § 6 (3) der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig sind Hundeführerinnen und Hundeführer verpflichtet, Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen unverzüglich zu beseitigen, welche durch die von ihnen geführten Hunde verursacht wurden.

Dies gilt insbesondere auch auf allen Wegen und Flächen, die vornehmlich den Fußgängern und/oder Radfahrern vorbehalten sind. Die Straßenreinigungspflicht der Anlieger wird dadurch nicht berührt.

 

Entsprechende Hundekotbeutel sind im Handel zu erwerben. Abfallbehälter zur Entsorgung des Kots stehen flächendeckend im Stadtgebiet zur Verfügung.

 

Zusätzlich zu der Verpflichtung zur Kotentsorgung der Hundehalter sind im gewidmeten Straßenbereichen die jeweiligen Anlieger der Grundstücke gemäß Straßenreinigungssatzung bzw. Straßenreinigungsverordnung zur regelmäßigen Reinigung der Gehwege verpflichtet.

 

Eine über dieses Maß hinausgehende freiwillige Leistung der Stadt Braunschweig zur Vorhaltung von Hundestationen an weiteren mehreren hundert potentiell möglichen Standorten im städtebaulich hochverdichtenden öffentlichen Raum übersteigt das vorhandene Maß an personellen und finanziellen Ressourcen.

 

Insbesondere Kosten für Einkauf und zur Nachfüllung (bzw. in diesem Fall Übergabe an Anwohner) der Hundekotbeutelspender in entsprechend notwendig hoher Anzahl sowie die regelmäßige Leerung der Behälter belastet dauerhaft den Haushalt und bindet Mitarbeiter der Stadtverwaltung, die ihre eigentlichen Aufgaben nicht mehr im erforderlichen Maß wahrnehmen können.


 

 

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Erläuterungen und Hinweise