Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-12521-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 28.01.2020:

 

Wir beantragen, dass die Verwaltung alle erforderlichen Schritte unternimmt, die im Bereich Roselies tätige Grundstücksentwicklungsgesellschaft aufzufordern, die Arbeiten für die Übergabe der öffentlichen Verkehrsanlagen bis zum Ende des laufenden Jahres 2020 abzuschließen und diese dann an die Stadt zu übergeben.

 

Des Weiteren fordern wir die Verwaltung auf, die notwendigen Pflege- und Reinigungsarbeiten zu Lasten der Grundstücksentwicklungsgesellschaft zu veranlassen, wenn diese ihre Reinigungs- und Pflegepflicht nicht in einem angemessenen Zeitraum und Umfang erfüllt (Grünpflege ca. 1 x pro Quartal, Straßenreinigung entsprechend Reinigungsklasse IV oder V).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat die Grundstücksentwicklungsgesellschaft wiederholt aufgefordert, ihren Pflichten aus den zugrundeliegenden Städtebaulichen Verträgen nachzukommen, damit eine Übernahme der Verkehrsanlagen durch die Stadt erfolgen kann. Zuletzt hat die Verwaltung die Entwicklungsgesellschaft in einem Gespräch am 09.07.2020 aufgefordert, die für die Übernahme noch erforderlichen Unterlagen etc. zeitnah beizubringen. Seitens der Entwicklungsgesellschaft wurde dabei signalisiert, den Verpflichtungen nunmehr entsprechen zu wollen. In einem nachgehenden Schreiben hat die Verwaltung daher jüngst den aktuellen Sachstand zu den offenen Punkten mit Fristsetzung bis zum 25.09.2020 angefragt. Eine Übernahme der Verkehrsanlagen in die Zuständigkeit der Stadt Braunschweig ist erst möglich, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen der Entwicklungsgesellschaft erfüllt sind.

 

Eine Ersatzvornahme zur Reinigung der Flächen ist nicht möglich, da es sich um private Flächen handelt, für die zunächst der Eigentümer zuständig ist. Eine Beauftragung der Reinigung durch die Stadt müsste von dieser finanziell getragen werden. Ein Rückgriff auf die Entwicklungsgesellschaft ist in diesem Fall nicht möglich.

 

Die Aufnahme der Straßen in die Straßenreinigungssatzung ist zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich ebenfalls nicht möglich.
 

 

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