Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-12638-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu dem Antrag der Fraktion BIBS im Rat der Stadt „Erstellung eines Konzeptes zur Ein­richtung von geschützten Inseln in Braunschweiger Wäldern“ (Drs. 20-12638) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Der Ansatz des Antrages – mehr Naturschutz in und für Braunschweigs Wälder durch Nutzungsverzicht und Vernetzung – wird seitens der Verwaltung bereits seit längerem mit großem Engagement umgesetzt.

 

Konzeptionelle Grundlagen

Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Großteil der Wälder auf dem Gebiet der Stadt Braunschweig nicht im Eigentum der Stadt steht, so dass ein direkter Zugriff der Verwaltung insoweit nicht besteht. Vor diesem Hintergrund sind den Möglichkeiten einer stringenten Umsetzung eines konzeptionellen Vorgehens durch die beschränkte Zugriffsmöglichkeit enge Grenzen gesetzt. Die in diesem Rahmen bestehenden Möglichkeiten bzw. Chancen greift die Verwaltung jedoch bereits seit Jahren auf und wird dies auch weiterhin tun.

 

In der Sache bedarf es in diesem Rahmen nicht mehr der Erarbeitung eines eigenen, weiteren Konzeptes, da die fachlich-konzeptionellen Grundlagen bereits ausreichend vorliegen.

 

Die Biotopvernetzung speziell auch der Waldflächen sowie die Waldentwicklung ist konzeptionell bereits bei der Teilaktualisierung des Landschaftsrahmenplanes (2014) berücksichtigt worden. Auf Grund des in Rede stehenden Biotoptyps „Wald“, welcher naturgemäß längerer Entwicklungszeiträume bedarf, ist die bestehende Grundlage auch ausreichend aktuell.

 

In Ergänzung bzw. Konkretisierung dazu bestehen bereits (bzw. werden derzeit erstellt) auf Teilräume bezogene Detailkonzepte (z. B. Managementpläne für die FFH-Gebiete). Ferner wird in Waldbereichen, die durch die Landesforsten betreut werden, das Programm „Langfristige Ökologische Waldentwicklung“ („LÖWE-Programm“) angewandt.

 

Laufende Umsetzungen

Der oben genannte Ansatz wird bereits seit vielen Jahren durch die Verwaltung verfolgt und umgesetzt und wird auch in der Zukunft stringent weiterverfolgt werden. Nachfolgend sind die insoweit wesentlichsten Maßnahmen der Verwaltung dargestellt:

 

Zwecks sukzessiver Herausnahme eines Teils eines der bedeutendsten alten Waldgebiete aus der wirtschaftlichen Nutzung wurde mit Datum vom 26. März 2014 der Vertrag zur Sicherung und Erhöhung der biologischen Vielfalt im Querumer Wald zwischen der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) und der Stadt Braunschweig abgeschlossen. Tragender Aspekt dieses Projektes ist die vertraglich abgesicherte Option für die Stadt Braunschweig, die von ihr in Ausnahmefällen für unvermeidbare Eingriffe/Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft eingenommenen Ersatzgelder in unbestimmter Höhe an die SBK zur dauerhaften Sicherung des Waldes zahlen zu können. Dies ermöglicht der Stadt Braunschweig langfristig, die Ersatzgelder der gesetzlichen Pflicht entsprechend weiterhin auch im Rahmen der Schaffung von „geschützten Waldinseln“ einzusetzen.

 

Bis Ende 2019 sind hier allein ca. 4,6 ha des Waldes unter Einsatz von Ersatzgeldern in Höhe von ca. 117.000 € auf Dauer für eine natürliche Waldentwicklung abgelöst worden.

 

In dem von der Verwaltung maßgeblich mitgesteuerten Kompensationskonzept für die Eingriffe im Zusammenhang mit dem Ausbau der Start- und Landebahn des Flughafens wurden zudem die umfangreichen Neuaufforstungen auf Braunschweiger Gebiet gezielt im Bereich Bevenrode konzentriert. Hierdurch soll vor allem die Vernetzung der vorhandenen Wälder Querumer Wald – Thuner Sundern über die Achse „Horst – Ahler –Köhlenbusch“ gestärkt werden.

 

Durch die im Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau im Thuner Sundern festgelegten Kohärenzmaßnahmen wurde u. a. auch bereits ein Block von ca. 400 Alteichen dauerhaft vor einer Nutzung gesichert. Auf diese Weise ist auch hier bereits seit mehreren Jahren eine Naturschutzinsel etabliert.

 

Im städtischen Teil der „Buchhorst“ im NSG Riddagshausen findet bereits seit Jahren keine Nutzung mehr statt, die auf wirtschaftlichen Ertrag ausgerichtet ist. Hiebmaßnahmen erfolgen hier grundsätzlich nur aus Gründen der Verkehrssicherung oder für spezielle Pflegeziele, um einer möglichst wenig beeinflussten Waldentwicklung Raum zu geben.

 

Einige der Wälder in Braunschweig sind bereits durch Schutzgebietsverordnungen (u. a. NSG „Lammer Holz“, NSG „Mascheroder/Rautheimer Holz“, LSG „Querumer Wald), die dem angefragten Aspekt z. B. durch Auflagen zu Totholz- und Habitatbäumen Rechnung tragen, geschützt.

 

Ergebnis

Als Resümee ist festzuhalten, dass es nach Auffassung der Verwaltung an der beantragten Konzeption zur Einrichtung von geschützten Inseln in Braunschweiger Wäldern nicht mangelt und dass das mit dem Antrag verfolgte Ziel seitens der Verwaltung nicht nur geteilt, sondern auch schon seit Jahren verfolgt und umgesetzt wird.

 

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