Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14179-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 1. September 2020 (20-14179) wird wie folgt Stellung genommen:


Nach Auskunft der Polizei ist das Polizeikommissariat Braunschweig-Nord im Stadtgebiet Braunschweig in der Regel mit der Planung und Durchführung polizeilicher Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit Fußballspielen beauftragt. In erster Linie handelt es sich dabei um die Ligaspiele der Braunschweiger Eintracht. Dabei handelt es sich um ein ganzheitliches Einsatzkonzept, dass über die Fußballspiele hinaus auch die im Vorfeld und im Nachgang polizeilichen Lagen beinhaltet.

 

Die im Vorfeld eines jeden Spieles erhobenen und einer Bewertung zugeführten Parameter bilden dabei die Grundlage eines standardisierten Gefährdungslagebildes, auf dessen Basis in der Folge eine sichere Durchführung des jeweiligen Fußballspieles für alle Beteiligten gewährleistet wird. Die Szenekundigen Beamten (SKB) der Polizei beziehen bei der Erstellung dieses Lagebildes neben den genannten auch die tagesaktuellen Entwicklungen in die Bewertungen ein. Dabei bilden die nach Einschätzung der Polizei seit Jahren guten Kontakte zu den Netzwerkpartnern (u.a. Eintracht Braunschweig, Bundespolizei) die Basis fundierter Erkenntnisgewinnung.

 

Das polizeiliche Einsatzkonzept ergibt sich folgerichtig aus den gewonnenen Erkenntnissen, der Gefährdungsanalysen, die am jeweiligen Veranstaltungstag in allen Einsatzphasen lageabhängig einer ständigen Überprüfung und ggf. Neubewertung unterliegen.

 

Allgemein ist auch nach Auffassung der Polizei festzustellen, dass Personenansammlungen, insbesondere in den Außenbereichen von Restaurants, Bars und vergleichbaren Lokalitäten in Innenstädten und innenstadttypischen Szenevierteln zum Stadtleben dazu gehören.

 

Dort wo sich jedoch Gastronomen aufgrund der großen Personenanzahl vor den Lokalitäten weder in der Lage noch in der Verantwortung sehen, die daraus resultierenden Problemstellungen (z.B. Ruhestörungen, Nichteinhaltung der Corona-Abstände) entgegenzuwirken bzw. an der Beseitigung im Vorfeld präventiv mitzuwirken, sind auch die von der Stadt erteilten Sondernutzungserlaubnisse in den Blick zu nehmen. Etwaige Verstöße gegen Auflagen sind zu ahnden.  

 

Zur Verhinderung vergleichbarer Vorfälle wie am 04.07.2020 ist auch deutlich auf die Mitwirkungspflicht und der Verantwortlichkeit der örtlichen Betreiber von Lokalitäten hinzuweisen.
 

 

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