Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14050-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2020 - hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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17.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
5. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.21 Neu – Böcklinstr. 29 / Umbau Oswald-Berkhan-Schule
Sachkonto 421110 Grundstücke + bauliche Anlagen - Instandhaltung
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 191.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2020 Aufwand 0,00 €
außerplanmäßig beantragter Aufwand: 191.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 191.000,00 €
FB 40 hat mitgeteilt, dass an der Oswald-Berkhan-Schule (OBS) ein Defizit an Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) besteht. Im Schuljahr 2019/2020 wurden dort 238 Schülerinnen und Schüler beschult. Für das Schuljahr 2020/2021 hat die Schule 277 Anmeldungen zu verzeichnen .Die zusätzlichen 39 Schülerinnen und Schüler (rechnerisch 6 Klassen) setzen sich jeweils ca. zur Hälfte aus Kindern der ersten Klasse und Kindern höherer Jahrgänge zusammen, die bisher inklusiv an Allgemeinen Schulen beschult worden sind.
Nach einer Vereinbarung mit dem Landkreis Gifhorn (zuletzt geändert am 24.10.2018) verpflichtet sich die Stadt, Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Gifhorn an der OBS, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, aufzunehmen. Die Zahl der insgesamt in einem Schuljahr zu beschulenden Kinder aus dem Landkreis Gifhorn ist auf maximal 20 begrenzt. Bei freien Kapazitäten beteht grundsätzlich die Möglichkeit weiterer Aufnahmen. Im Schuljahr 2019/2020 haben 15 Schülerinnen bzw. Schüler aus Gifhorn die OBS besucht. Um einerseits der Verpflichtung mit Gifhorn nachzukommen und andererseits den gestiegenen Bedarf an Plätzen aus dem LK Gifhorn zu erfüllen, wurden bereits frühzeitig Aufnahmeentscheidungen für Schülerinnen und Schüler aus dem LK Gifhorn getroffen. So wurde zusätzlich zu den 20 Kindern, die laut Vereinbarung mit dem LK Gifhorn aufzunehmen sind, weiteren 10 Kindern eine Zusage erteilt.
Erst seit wenigen Wochen wird deutlich, dass auch vermehrt Kinder mit festgestelltem Förderbedarf aus Braunschweig, die bisher inklusiv beschult worden sind, auf Elternwunsch an der OBS angemeldet werden. Für diese Kinder besteht eine Aufnahmeverpflichtung an der OBS. Diese Entwicklung war so nicht vorhersehbar und führt zu einem weiteren Anstieg der Schüler- und Klassenzahlen der Schule.
Gemäß Klassenbildungserlass besteht eine Klasse der OBS aus 7 Schülerinnen und Schülern. Diese zulässige Höchstgrenze in der Klassenbildung wird von der OBS aufgrund der geringen räumlichen Ressourcen bereits regelmäßig überschritten. Trotz der Bildung größerer Klassen reichen die räumlichen Ressourcen der Schule nicht aus. Im Vorfeld wurde untersucht, ob ggf. die Bildung weiterer Kooperationsklassen an Schulen des gegliederten Schulsystems das Defizit an Klassenräumen abfedern könnte. Leider hat diese Prüfung nicht zu einem kurzfristig umzusetzenden Ergebnis geführt. Deshalb wurde die Einrichtung einer Außenstelle in einer anderen Schulanlage geprüft.
Der Standort an dem bislang von der BBS V genutzten Gelände an der Böcklinstraße 29 ist die einzige für eine schulische Nutzung gewidmete und geeignete Ressource, die mit wenigen baulichen Maßnahmen für die OBS hergerichtet werden kann. Die erforderlichen Umbauten sollen im Hauptgebäude (Massivbau) und im Pavillon West (Geb. H) stattfinden.
Um die Räume für die OBS nutzbar zu machen, sind einige Umbauten und Installationen erforderlich. Insbesondere sind die Räume brandschutztechnisch zu ertüchtigen, z.B. durch die Installation von Rauchmeldern im Pavillon. Weiterhin sind ein Hygieneraum sowie vier Rampen im Außenbereich herzustellen. Schließlich sind das Schulmobiliar und zwei Küchenzeilen zu beschaffen. Derzeit wird von einer temporären Nutzung der Liegenschaft von 5 Jahren ausgegangen. Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen betragen einschließlich Nebenkosten nach derzeitigem Stand rd. 191.000 €. Kostenreduzierungsmöglichkeiten werden derzeit noch überprüft.
Mit der Einrichtung der Außenstelle kann ein maßgeblicher Teil der fehlenden AUR gedeckt werden. Die Räume müssen bereits im Schuljahr 2020/2021 zur Verfügung stehen. Daher sind die Bau- und Beschaffungsmaßnahmen so schnell wie möglich zu beginnen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist Voraussetzung für die Nutzung; sie sind daher unaufschiebbar und unabweisbar.
Deckungsmittel stehen bei den nachfolgend dargestellten Projekten zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minder- aufwendungen | 4S.400016.01.505/ 422110 | FB 40: Instandh. Gegenstände Schulen/ Aufwend.Unterhaltung Betr.u. Gesch.Ausstattung | 21.000 € |
Minder- aufwendungen | 4S.400024.01.505/ 421110 | FB 40: Global - Umbauten an Schulen/ Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 100.000 € |
Minder- aufwendungen | 4S.400025.00.505/ 421110 | FB 40: Inklusionsmaßnahmen Schulen/ Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 20.000 € |
Minder- aufwendungen | 5S.400049.01.511/ 422900 | FB 40: GVG Süd Schulen/ Erwerb Vermögensgegenstände Festwert | 50.000 € |
