Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14274-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hundesteuersatzung: Änderungsantrag zu DS 19-11772 Hundesteuermarkenpflicht abschaffen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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17.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Antrag beinhaltet den Verzicht auf die Ausgabe von Hundesteuermarken, da in Niedersachsen eine Chip-Pflicht für Hunde gilt. Darüber hinaus besitze jeder Hundebesitzer Papiere über seinen Hund.
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:
Bereits Anfang 2019 wurde die Abschaffung der Ausgabe von Hundesteuermarken verwaltungsintern geprüft.
Dazu erfolgte eine Umfrage beim Arbeitskreis der Steueramtsleiter im Nds. Städtetag. Von über 30 Rückmeldungen verzichtet neben der Stadt Wolfsburg lediglich die Stadt Clausthal-Zellerfeld auf die Ausgabe von Hundesteuermarken. Alle anderen, insbesondere die größeren Städte, verzichten nicht auf die Ausgabe, da die positiven Aspekte einer Hundesteuermarke mögliche geringe finanzielle Einsparungen bei weitem überwiegen.
Folgende Gründe sprechen gegen eine Abschaffung der Hundesteuermarke:
1. Nach § 1 der Hundesteuersatzung sind Hunde, die älter als drei Monate sind, zur Hundesteuer anzumelden. Die elektronische Kennzeichnung von Hunden nach dem Nds. Hundegesetz ist für Hunde, die älter als sechs Monate alt sind. Diese zeitliche Differenz könnte dazu führen, dass ein Welpe bei der Anmeldung zur Hundesteuer noch nicht mit einem Chip versehen ist. Hierdurch würde ein erhöhter Verwaltungsaufwand entstehen, da die Hundehalter aufgefordert werden müssten, nachträglich die Chipnummer mitzuteilen. Dies erfordert eine zusätzliche Wiedervorlage des Steuerfalls.
2. Das Tragen einer Hundesteuermarke macht nach außen sofort sichtbar, dass ein Hund ordnungsgemäß versteuert wird. Das Nichttragen einer Hundesteuermarke ist für die Steuerermittlung ein erstes Indiz, einen Hund zu überprüfen. Würden Hunde keine Steuermarken mehr tragen, würden häufiger Kontrollen (dann mit einem Chip-Lesegerät) erforderlich werden. Damit ist auch für Dritte erkennbar, ob eine Versteuerung von Hunden erfolgt. Dies reduziert mögliche Anfragen in der Steuerabteilung.
3. Die Abschaffung von Hundesteuermarken könnte auch das negative Signal setzen, dass eine ordnungsgemäße Besteuerung nicht mehr kontrolliert werde. Die Hemmschwelle, einen Hund nicht zur Hundesteuer anzumelden, wäre bei einem Verzicht auf Hundesteuermarken erheblich geringer. Würden alle Hunde ohne Marke sein, wäre es nicht mehr auffällig, ein Tier nicht zu versteuern.
4. Die Beschaffungskosten pro Jahr belaufen sich auf rund 280 Euro bei rd. 1.400 Hundesteuermarken, die jährlich ausgegeben werden. Die Kosten für die Beschaffung von Chip-Lesegeräten liegen nach einer Internetrecherche zwischen 30 und 135 Euro. Eine Anschaffung von Lesegeräten wäre in der Steuerabteilung, sowie beim Zentralen Ordnungsdienst, der Hundehalter kontrolliert, erforderlich. Somit würde nur eine geringe Kostenersparnis entstehen.
5. Die Digitalisierung lässt nach derzeitigem Stand eine medienbruchfreie Erfassung der Chipnummern (noch) nicht zu. Die Chipnummern müssen manuell erfasst werden.
Aus den oben genannten Gründen sollte die Ausgabe von Hundesteuermarken nicht abgeschafft werden.
Die Entwicklung im Bereich der Digitalisierung sollte jedoch weiterhin beobachtet und ggfs. später neu bewertet werden.
