Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14208-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion B90/Grüne im Stadtbezirksrat 131 vom 02.09.2020 (20-14208) wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Verwaltung ist im Juni 2020 von einem Bürger darüber informiert worden, dass im Inselwallpark (Bereich Neustadtmühlengraben/Spielplatz) Kinder Dreck und Steine auf Enten werfen und die Eltern nicht dagegen einschreiten würden. Der Bürger gab an, verletzte Tiere in diesem Bereich gesehen zu haben. Im August informierte der Bürger erneut, dass er verletzte junge Enten eingesammelt habe. Weiterhin gab er u.a. an, dass von Kindern Steine am Ufer ausgegraben und damit Enten beworfen würden.

 

 

Zu Frage 2:

 

Der Bereich Inselwall wird vom Zentralen Ordnungsdienst regelmäßig überprüft. Konkrete Vorkommnisse in Bezug auf die Enten konnten aber bisher nicht beobachtet werden. Sollte ein entsprechendes Fehlverhalten festgestellt werden, wird eingeschritten. In diesem Fall würden die Personalien der Person aufgenommen und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet werden.

 

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Stadtgrün und Sport sind über das Thema in Kenntnis gesetzt worden und werden bei Kontrollgängen auf etwaiges Fehlverhalten hinweisen und Personen ansprechen.

 

Tierquälerei ist von strafrechtlicher Relevanz und sollte von Zeugen bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, begeht eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird.

 

 

Zu Frage 3:

 

Nach Einschätzung der Verwaltung sind Schilder weitgehend unwirksam zur Verhinderung von derartigem Fehlverhalten. Eine bauliche Umgestaltung des Parkbereiches, in dem es zu diesen Vorfällen gekommen sein soll, wird von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. Bauliche Abgrenzungen des Spielplatzes oder ein Abtragen der Steine im Uferbereich würden die Parkstruktur verändern. Die Steine dienen der Ufersicherung. Zudem ist anzumerken, dass sich Fehlverhalten möglicherweise in andere Bereiche verlagern könnte.

 

 


 

 

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