Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14214-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.09.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Wie in der Anfrage richtig dargelegt, erfolgt die Abfallbeseitigung im Full-Service immer dann, wenn die Standplätze die Voraussetzungen, die in der Abfallentsorgungssatzung beschrieben sind, erfüllt sind.

 

Die Standorte werden stichprobenartig im Tagesgeschäft und bei separaten Kontrollen überprüft. Bei der Vielzahl der Abfallbehälter und Standorte ergeben sich daraus im Einzelfall Anpassungsbedarfe. In diesen Fällen nimmt ALBA Kontakt zu den jeweiligen Anliegern auf, damit eine angemessene Lösung gefunden werden kann. Dazu bietet ALBA neben Hinweisen zum konkreten Standort auch eine individuelle Beratung vor Ort an.

 

Zu Frage 1.

Der Full-Service wird dann gewährleistet, wenn die Voraussetzungen gemäß Satzungen erfüllt sind. Änderungen erfolgen dann, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Weil nicht alle Standorte regelmäßig überprüft werden, kann es durchaus sein, dass erst verzögert auffällt, dass die Voraussetzungen für den Full-Service im Einzelfall nicht erfüllt sind. Dadurch ist es möglich, dass Anlieger jetzt angeschrieben wurden, obwohl sich in den letzten Monaten vor Ort nichts verändert hat.

 

Zu Frage 2.

Die Ausnahmeregelung ist rein vorsorglich in die Satzung aufgenommen worden, um im begründeten Einzelfall auch dann angemessen reagieren zu können, wenn dieser nicht explizit in der Satzung beschrieben ist. Sie dient ausdrücklich nicht dazu, grundsätzlich auf die Einhaltung der Standortbedingungen zu verzichten.
 

 

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