Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14263-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Krankenhäuser nicht als Lückenbüßer nutzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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17.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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29.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem Antrag der Fraktion BIBS vom 04.09.2020 (DS 20-142-63) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Planungen und Umsetzungen für das Zwei-Standorte-Konzept laufen bereits seit rund zwei Jahrzehnten, der erste Spatenstich ist im Jahr 2006 erfolgt. Der aktuelle Planungsstand beruht auf einer grundlegenden Überarbeitung und Anpassung an die aktuellen medizinischen und wirtschaftlichen Erfordernisse im Zeitraum 2016 bis 2018. Die zu verwirklichende Konzeption, die eine Errichtung neuer Gebäude am Standort Salzdahlumer Straße und die damit einhergehende Schließung des Standortes Holwedestraße vorsieht, wurde aufwändig mit den zuständigen Landesbehörden abgestimmt. Ihre Verwirklichung ist Grundlage der zugesagten Landesförderung.
Von Beginn an war geplant, nicht mehr benötigte Grundstücke zu veräußern. Dies ist im Zuge der fortschreitenden Umsetzung zwischenzeitlich teilweise erfolgt. Die weiteren Maßnahmen werden zum Freizug des Standortes Holwedestraße führen. Ein leerstehendes Gebäude im Bestand zu halten, kann nicht wirtschaftlich sinnvoll dargestellt werden.
Das durch die konsequente Umsetzung der Pläne zu erzielende Einsparpotenzial kann endgültig erst nach Abschluss der Baumaßnahmen erreicht werden.
Zur Teilfinanzierung des Projektes hat die Gesellschaft ein Ergebnisverbesserungsprogramm aufgestellt, das spätestens 2023/2024 dazu führen soll, wie in den Jahren vor 2018 ein positives Jahresabschlussergebnis zu zeigen.
Unabhängig davon steht außer Frage, dass die Krankenhausfinanzierung in ausreichendem Maß von Bund und Land sichergestellt werden muss.
