Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-14321

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die von der Verwaltung vorgelegte „Zweite Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig“ wird geändert in:

"Satzung über die Abschaffung (Außerkraftsetzung) der Hundesteuersatzung für die Stadt Braunschweig"

Hierzu erarbeitet die Verwaltung eine Aufhebungssatzung aus der hervorgeht, dass in Braunschweig zukünftig keine Hundesteuer mehr erhoben wird und legt diese dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vor.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) Par. 3 können Städte örtliche Aufwandssteuern erheben, dazu gehört auch die Hundesteuer. [1] Nicht erhoben werden darf die Hundesteuer zur Deckung der Ausgaben (Par. 5, Satz 2 NKAG). Eine Verpflichtung zur Erhebung der Hundesteuer besteht nicht. Die Hundesteuer muss auch nicht für zweckgebundene Aufgaben wie z.B. den Erhalt von Freilaufflächen für Hunde o.a. verwendet werden - eine Steuer also ohne konkret bezeichnete Gegenleistung.

Der Sinn der Hundesteuer – der sogenannte Lenkungszweck oder auch ordnungspolitisches Ziel - erfüllt sich unserer Meinung nach nicht. Die Lenkung - mit dieser Steuer die Zahl der Hunde zu begrenzen, kann nicht belegt werden. Gerade in den vergangenen Wochen ist die Zahl der Hundehalter sehr gestiegen [2,3].

Für die meisten Hundehalter sind ihre Tiere ein geliebtes Familienmitglied und bei Alleinstehenden oftmals auch ein Sozialpartner. Nachgewiesen ist, dass sich Haustiere wie Hunde positiv auf das menschliche Wohlbefinden auswirken. Doch gerade älteren Menschen in Rente fällt es sehr schwer, die notwendigen Kosten für ihren Hund weiter tragen zu können, wenn neben dem Futter, Tierarztrechnungen, Medikamente, Versicherungen auch noch eine Hundesteuer dazu kommt - unabhängig von der Höhe.

Auch der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. fordert bereits seit längerem die Abschaffung der Hundesteuer [4].
 

 


- Besteuerung von Lebewesen

- Ungleichbehandlung bei der Besteuerung (1. Hund, 2. Hund usw.)

- Außer Achtlassen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hundehalter

- keine konkret bezeichnete Gegenleistung für Hunde und Hundehalter

- es gibt keine Verpflichtung zur Steuererhebung seitens Land oder Bund:
Einige von sehr vielen Gründen, weswegen diese Steuer in Braunschweig abgeschafft werden soll.


Quellen:

[1] http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KAG+ND+%C2%A7+3&psml=bsvorisprod.psml&max=true

[2] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/H/Hundesteuer.html

[3] https://www.tag24.de/thema/tiere/hunde/wegen-corona-immer-mehr-hunde-werden-zu-treuen-familien-mitgliedern-1564311

[4] https://www.nwzonline.de/politik/niedersachsen/bund-der-steuerzahler-will-hundesteuer-abschaffen_a_31,0,906908140.html

 

 

 

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