Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 20-14327

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Über die seit Mitte Juli 2020 in Braunschweig verkehrenden E-Scooter häufen sich die Beschwerden: Ungeordnet auf Gehwegen oder an schlecht einzusehenden Stellen geparkt, umgefallen, etc., sorgen die Roller bei FußgängerInnen und RadfahrerInnen für ein gefährliches Hindernis. Es erreichten uns Berichte von BürgerInnen, die über solche ungeordnet abgestellten E-Roller gestürzt sind. Solche andere VerkehrsteilnehmerInnen gefährdenden Situationen sollten eigentlich durch das zwischen Stadt und Betreibern vereinbarte "Qualitätsagreement", welches Teil der Beschlussvorlage 19-11982 war, so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Die im Qualitätsagreement enthaltene Übersichtskarte mit Abstell- und Verbotszonen sollte anhand der Erfahrungen außerdem laufend weiterentwickelt werden. Darüber hinaus sollten laut der Vorlage innerhalb der Okerumflut maximal 100 E-Scooter zugelassen werden. Inzwischen ist in Presseberichten aber schon von mehreren hundert E-Rollern die Rede. 


Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1. Wie stellt die Stadt in Absprache mit den Anbietern sicher, dass die im "Qualitätsagreement" festgelegten Standards zum Abstellen der E-Scooter eingehalten werden?

2. Wird die Stadt angesichts der zahlreichen Verstöße eine Aktualisierung der Übersichtskarte mit Abstell- und Fahrverbotszonen vornehmen und wenn nein, warum nicht?

3. Wie geht die Stadt mit der deutlich höheren Anzahl von E-Scootern innerhalb der Okerumflut um?

Wir bitten um Sachstandsbericht.
 

 

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