Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14050-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117  und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


6. Teilhaushalt Fachbereich Schule

 

Zeile 27     Erwerb von beweglichem Sachvermögen
Projekt      5S.40NEU Sofortausstattungsprogramm digital gestützter Unterricht

Sachkonten     783110 Erw. v.immat.+bew. Vermögensgegenstände >1000 Eur - Projekte

      783125 Geringwertige Vermögensgegenstände >150 <=1.000 Eur

 

 

Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 1.411.425,00 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2020 Auszahlung 0,00 €

außerplanmäßig beantragte Auszahlung: 1.411.425,00 €

(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 1.411.425,00 €

 

 

Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Sofort-ausstattungsprogramms des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht (Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019-2024) ist mit RdErl. d. MK v.10.07.2020 am 14.07.2020 veröffentlicht worden. Das Förderprogramm dient der Sicherstellung der digitalen Ausstattung benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Insbesondere soll damit digitales Homelearning für diese Schülerinnen und Schüler ermöglicht werden. Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation sind die Beschaffungen dringend erforderlich, da weiterhin mit Quarantänefällen in Schulen zu rechnen ist (in der Nibelungen Realschule hat es bereits entsprechende Fälle gegeben) und auch ein erneuter Lock-Down nicht ausgeschlossen werden kann. Ohne diese Maßnahme wäre ein ordentlicher digitaler Unterricht für viele Schülerinnen und Schüler nicht gewährleistet.

Die Maßnahme dient der Sicherstellung des Schulunterrichts in Folge der aktuell bestehenden Corona-Pandemie und ist aus diesem Grunde auch zeitlich nicht verschiebbar.

Darüber hinaus ist eine zeitliche Verschiebung der Beschaffungen nicht möglich, da die Finanzierung aus Fördermitteln erfolgen muss, die nur in diesem Jahr verfügbar sind. Förderbedingung ist, dass bis zum 31.08.2020 ein Förderantrag zu stellen war und die Umsetzung und Abrechnung der Fördermittel bis zum 31.12.2020 zu erfolgen hat.

Ohne eine außerplanmäßige Bewilligung würden die für die Stadt Braunschweig vorgesehenen Fördermittel i. H. von 1.411.425 € zu Gunsten anderer Schulträger verfallen. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs ist die Maßnahme deshalb zum jetzigen Zeitpunkt zeitlich und sachlich unabweisbar Der Zuwendungsbescheid für die Maßnahme ist am 14.09.2020 im Fachbereich Schule eingegangen. Die Einzahlungen sind somit rechtsverbindlich zugesagt, liegen jedoch noch nicht vor. Aus technischen Gründen müssen zwei neue Projekte angelegt werden (ein Projekt für die geringwertigen Vermögensgegenstände und ein Globalprojekt). Die beiden Projekte sollen entsprechend des Deckungsvermerks im Teilhaushalt 40 gegenseitig deckungsfähig sein.

 

 

Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Mehreinzahlungen

5S.40NEU/ 681110

Sofortausstattungs-programm digital gestützter Unterricht

1.411.425,00 €

 

 


 

 

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