Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13052-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig verfolgt mit dem Zentrenkonzept das Ziel, eine wohnortnahe Grundversorgung der Bevölkerung zu erhalten u. a. durch die Festlegung von Zentralen Nahversorgungsbereichen, Nahversorgungszentren und -stützpunkten. Diese zentral gelegenen Standorte werden damit vor Ansiedlungen an Konkurrenzstandorten in schädigender Größe geschützt. Der Standort Bienroder Weg ist im bestehenden Zentrenkonzept als "Zentraler Nahversorgungsstützpunkt" eingeordnet. Auch ohne den geschlossenen Supermarkt sichern die zwei ansässigen Discounter die Grundversorgung entsprechend der Konzeptaussage Nahversorgungsstützpunkt.

 

Die Stadt bereitet derzeit die Aktualisierung des Zentrenkonzeptes mithilfe eines zu beauftragenden Fachbüros vor, siehe hierzu auch Beschlussvorlage 20-13966.

 

Dies vorausgeschickt antwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Zu Nr. 1:

Das Ziel der Verwaltung ist, auch in Kralenriede die wohnortnahe Versorgung zu erhalten und zu fördern. Mit der Analyse zur Aktualisierung des Zentrenkonzeptes wird auch der Nahversorgungsstandort Kralenriede in seiner Versorgungsqualität und seinen Entwicklungsmöglichkeiten überprüft. Der Stadtbezirksrat wird zum Entwurf des Zentrenkonzepts beteiligt.

 

Zu Nr. 2:

Einen direkten Einfluss auf die Nutzung der Immobilien hat die Stadt nicht, solange der baurechtliche Rahmen vom Eigentümer eingehalten wird. Die Stadt kann allenfalls bei Fehlentwicklungen eine Veränderungssperre beschließen.

 

Zu Nr. 3:

Der Eigentümer ist bisher nicht an einer Umnutzung des Gewerbegebietes interessiert. Die Stadt Braunschweig klärt die allgemein beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dieses Gebietes im Zusammenhang mit der ebenfalls in Vorbereitung befindlichen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.
 

 

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