Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14266-01
Grunddaten
- Betreff:
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Einsatz von sog. Flüchtlingen zur Grünpflege und Unkrautbekämpfung auf öffentlichen Flächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Beantwortung
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18.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AFD-Fraktion vom 5. September 2020 (20-14266) wird wie folgt Stellung genommen:
Grundsätzlich gilt, dass Wirtschaftsunternehmen, Behörden und Wohlfahrtsverbände, Arbeitsverträge mit entsprechender Förderung nach dem Teilhabechancengesetz abschließen können, nachdem eine entsprechende Antragstellung beim Jobcenter erfolgte.
Für die Auswahl des zu fördernden Beschäftigten ist im Jobcenter allein handlungsleitend das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen und die Eignung der Kundin oder des Kunden.
Da die ethnische Herkunft als solche selbstverständlich kein Auswahlkriterium darstellt, werden Geflüchtete, welche einen gültigen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis haben, sowie bei Vorliegen der o.g. Auswahlkriterien, nach dem Teilhabechancengesetz gefördert.
