Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 19-11772-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Verwaltung zur Änderung der Hundesteuersatzung möge um folgenden Abschnitt ergänzt werden:

 

"1. §2 [Steuerpflicht] wird um folgenden Satz ergänzt:

 

Ab Vollendung des 65. Lebensjahrs sind Hundehalter von dieser Steuerpflicht befreit. "

 

Die Nummerierung aller folgenden Änderungen verschiebt sich entsprechend.

 

 

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Sachverhalt

 Sachverhalt:

Gerade für ältere Menschen sind Hunde ein wichtiger Bezugspunkt und ermöglichen Bewegung, soziale Kontakte und Interaktion über den familiären und nachbarschaftlichen Rahmen hinaus.

Hunde bieten die Möglichkeit für quasi partnerschaftliche und emotionale Bindungen und sind eine wichtige Hilfe gegen Vereinsamung und Isolation.

Bei Senioren ist die Wahrscheinlichkeit der Haltung von gefährlichen oder übermäßig vielen Hunden deutlich geringer, eine Steuerungswirkung ist hier weitgehend unnötig.

Gleichzeitig wird es durch den steigenden Anteil von Altersarmut und niedrige Rentensätze schwieriger für ältere Menschen, sich einen Hund überhaupt leisten zu können; die Hundesteuer stellt dann eine deutliche, aber vermeidbare Belastung dar.

Demgegenüber sind die mutmaßlichen Einnahmeausfälle für die Stadt eher zu vernachlässigen im Vergleich mit den allgemeinen Vorteilen der Hundehaltung im Alter.

 

Dieser Antrag / Anfrage bezieht sich auf folgende Vorlage:

Änderung der Hundesteuersatzung

https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1014709&noCache=1

 

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