Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14005-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan Förderung Fahrradverkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Personal-, Digitalisierungs-, Rechts- und Ordnungsdezernat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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17.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS 20-14005 vom 19.08.2020 wird wie folgt Stellung genommen:
Dem Antrag 20-13342-02 Ziele- und Maßnahmenkatalog "Radverkehr in Braunschweig“ vom 30.06.2020 wurde vom Rat am 14.07.2020 zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die im Ziele- und Maßnahmenkatalog beschriebenen Projekte und Maßnahmen, teilweise in Kooperation mit anderen Akteuren, sukzessive bis zum Jahr 2030 umzusetzen.
Zu 1.:
Im Fachbereich 66 Tiefbau und Verkehr sind bereits zwei Stellen für den Radverkehr vorhanden (Techn. Sachbearbeiter/in Radverkehrsbeauftragte/r, E 12). Aufgrund des Ratsbeschlusses prüft die Verwaltung derzeit, welcher Stellenmehrbedarf im Zusammenhang mit der Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs im FB 66 entstehen wird. Es handelt sich um ein mehrjähriges Projekt. Erste Maßnahmen werden ab 2021 umgesetzt. Darüber hinaus wird bis 2023 eine Rahmenplanung erarbeitet, die sukzessive bis 2030 umgesetzt wird. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht endgültig festgelegt werden, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt zusätzliche Personalkapazitäten benötigt werden. Für den Stellenplan 2021 sieht die Verwaltung derzeit eine zusätzliche Planstelle (1,0 Techn. Sachbearbeiter/in E 12) vor, um die Grundlagen der Rahmenplanung bzw. eine Maßnahmen- und Zeitplanung zu erarbeiten. Darüber hinaus werden mindestens zwei Planstellen, E 11, mit Kenntnissen im Bereich Verkehrstechnik, Radverkehrsplanung und Bau in den Stellenplan eingestellt.
Zu 2.:
Die Stellenausschreibungen erfolgen in den üblichen Medien (Presse, Internet, Stellenportale, Facebook etc.). Die Personalauswahl erfolgt im Rahmen der Bestenauslese unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Wie bei allen Stellenbesetzungen sind die erforderliche berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung die entscheidenden Kriterien. Insoweit kann es von Vorteil für potentielle Bewerberinnen und Bewerber sein, wenn sie bereits einschlägige Berufserfahrung bei anderen Kommunen oder in anderen EU-Ländern gesammelt haben.
Zu 3.:
Siehe Antwort zu 1.
