Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13590-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der FDP-Fraktion vom 10. Juni 2020 (20-13690) wird wie folgt Stellung genommen: 

 

  1. Im FB 32 Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit werden die Verwaltungsvorgänge in 52 Bürgeranliegen oder Dienstleistungen aufgeteilt. Von diesen können 42 noch nicht vollständig digital erledigt werden (Details sind in Spalte 2 der Tabelle in der Anlage aufgeführt). Von diesen 42 können 27 schriftlich per Post beantragt werden.

  

  1. Hierbei handelt es sich um 24 der 42, die noch nicht vollständig digital erledigt werden können (Details sind in Spalte 3 der Tabelle in der Anlage aufgeführt).

 

  1. Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Niedersachsen ist das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG). Ab dem 1.01.2023 muss danach das Nds. Ministerium für Inneres und Sport ein niedersächsisches Verwaltungsportal bereitstellen und mit dem Portalverbund von Bund und Ländern verknüpfen. Die Behörden müssen ihre Verwaltungsleistungen auch über dieses Verwaltungsportal bereitstellen und erfüllen damit zugleich das Onlinezugangsgesetz.

 

Anträge für Leistungen, die gesetzlich durch den Bund oder das Land geregelt sind (ca. 98% der OZG-Leistungen insgesamt), können bundes- oder landeseinheitlich technisch definiert und bereitgestellt werden. Eine individualisierte Umsetzung durch einzelne Kommunen ist dabei nicht wirtschaftlich. Auf kommunaler Ebene sollen die Antragsdaten über Datenschnittstellen in Fachverfahren übernommen werden wo dies wirtschaftlich geboten ist.

 

Lediglich die kommunal geregelten Antragsverfahren müssen IT-technisch von den Kommunen selbst bereitgestellt werden.

 

Bei der Stadt Braunschweig werden für den Umsetzungs-Prozess personelle und technische Ressourcen im E-Government benötigt, die derzeit aufgebaut werden. Personell werden die Kapazitäten der fachlichen Fachverfahrensbetreuung für die Informationsbereitstellung (Internet und Nds. BUS) und das Formular-Management-System erweitert bzw. für die neu einzuführende E-Government-Integrations-Plattform (Mitteilung 20-14268, Ausbau des E-Government im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)) aufgebaut. Die technischen Ressourcen werden derzeit im Rahmen interkommunaler und auch Ebenen-übergreifender Zusammenarbeit bei den öffentlichen IT-Dienstleistern der Kommunen und des Landes geschaffen.

 

Der „Zeit- bzw. Stufen-Plan zur Erfüllung des Onlinezugangsgesetzes“ besteht darin, dass die Stadt die vorgenannten Systeme zeitgerecht aufbaut, um alle im nds. Verwaltungsportal verfügbaren Leistungen mit kommunaler Ausführung und alle kommunal geregelten Antragsverfahren ab Ende 2022 bereitzustellen.

 

 

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Anlagen

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