Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14290
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gruppe der Schülerinnen und Schüler in den Schulausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Auf Vorschlag des Stadtschülerrates werden Herr Florian Reetz als Mitglied, Herr Fabian Zöller als erster Stellvertreter und Herr Philip Benson als zweiter Stellvertreter für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen in den Schulausschuss berufen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat am 13.02.2020 auf Vorschlag des Stadtschülerrates für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen Herrn Fabian Zöller als Mitglied in den Schulausschuss berufen. Auf einen Vorschlag für die Berufung von bis zu zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter hat der Stadtschülerrat seinerzeit verzichtet.
Herr Zöller wird sein Mandat im Schulausschuss mit Ablauf des 18.09.2020 niederlegen, da der Stadtschülerrat für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen künftig neben dem Mitglied auch zwei Stellvertreter zur Berufung vorschlägt und Herr Zöller künftig nicht mehr als Mitglied sondern nur noch als erster Stellvertreter des neu zu berufenden Mitglieds tätig sein soll.
Nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse verliert ein Mitglied seinen Sitz, wenn es sein Mandat niederlegt. Nach § 6
Abs. 4 dieser Verordnung kann im Falle eines Sitzverlustes für die betroffene Gruppe ein erneutes Berufungsverfahren durchgeführt werden. Darum hat der Stadtschülerrat gebeten.
Vom Stadtschülerrat wurden am 03.09.2020 der im Beschlusstext genannte Vertreter bzw. die dort genannten Stellvertreter vorgeschlagen. Nach § 110 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz sind die Vorschläge bindend.
