Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13891-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der Stadtbezirke mit Beginn der Wahlperiode 2021; Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Dem Vorschlag zur Aufteilung des Stadtgebietes in zwölf Stadtbezirke wird gefolgt. Über die namentliche Bezeichnung zusammengelegter Stadtbezirke wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden.
2. Die als Anlage beigefügte Siebte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig wird beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
I. Anregungen mit Hauptsatzungsbezug
In Bezug auf die Hauptsatzung der Stadt Braunschweig haben sich aus der Anhörung der Stadtbezirksräte folgende Anregungen ergeben:
1. Änderung der Gliederungsziffern
Die Stadtbezirksräte 112 Wabe-Schunter-Beberbach und 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode haben den Wunsch geäußert, ihre aktuellen Gliederungsziffern beizubehalten.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Wunsch des Stadtbezirksrates 112 Wabe-Schunter-Beberbach gefolgt werden, wenn den bisherigen Stadtbezirken „113“ und „114“ die Gliederungsziffer „111“ gegeben wird. Diese Stadtbezirke würden bei einer Zusammenlegung ohnehin eine neue (chronologische) Nummer erhalten müssen. Eine entsprechende Änderung hat die Verwaltung in dem dieser Vorlage beigefügten Kartenmaterial bereits berücksichtigt.
Der Wunsch des Stadtbezirksrates 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode lässt sich hingegen nicht schlüssig umsetzen. Da die Stadtbezirke 211 Stöckheim-Leiferde und 212 Heidberg-Melverode bei einer Zusammenlegung die Gliederungsziffer „211“ erhielten, würde eine Beibehaltung der Gliederungsziffer „213“ der chronologischen Reihenfolge widersprechen. Im voraussichtlichen Gemeindewahlbereich „21“ würde es nach der vorgeschlagenen Neuordnung nur zwei Stadtbezirke geben. Der gegebenen Struktur folgend erhalten diese Stadtbezirke die Nummern „211“ und „212“. Die Nummern sind zudem nicht originärer Bestandteil der Namensgebung eines Stadtbezirks. Daher sollte dieser Anregung nicht gefolgt werden.
2. Änderung der Bezirksgrenzen
Der Stadtbezirksrat 132 Viewegsgarten-Bebelhof hat sich dafür ausgesprochen, die südwestliche Grenze des Stadtbezirks bis zur Oker zu verschieben, sodass die Oker auch südlich der Eisenbütteler Straße die Grenze zum Nachbarbezirk bildet.
Die Grenzverschiebung zwischen den bisherigen Stadtbezirken 132 Viewegsgarten-Bebelhof und 212 Heidberg-Melverode würde sowohl eine Grenze zwischen Landtagswahlkreisen als auch die Grenze zwischen bisherigen Gemeindewahlbereichen betreffen. Hiervon wären etwa 50 Einwohnerinnen und Einwohner tangiert. Aus Sicht der Verwaltung bietet sich die bisherige räumliche Trennwirkung der A39 bzw. der Wolfenbütteler Straße als eine klar ersichtliche und sinnvolle Stadtbezirksgrenze an. Funktional ordnet sich das betroffene Gebiet zwischen Oker und Wolfenbütteler Straße aufgrund seines Grünflächen- und Parkcharakters (Schloss Richmond etc.) zudem besser in das Areal westlich der Oker (Richmondpark, Teiche) ein, als dies bei den reinen Siedlungsflächen von Zuckerberg und Bebelhof der Fall ist. Der Stadtbezirksrat 212 Heidberg-Melverode lehnt die vorgeschlagene Änderung ferner ab.
3. Erweiterung der Entscheidungsrechte
Die Stadtbezirksräte 323 Wenden-Thune-Harxbüttel, 221 Weststadt, 131 Innenstadt
und 114 Volkmarode befürworten eine Erweiterung der Entscheidungskompetenzen der Stadtbezirksräte.
Gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG können dem Stadtbezirksrat durch die Hauptsatzung weitere Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises zur Entscheidung übertragen werden. Von dieser Möglichkeit hat der Rat bereits mit vielen Zuständigkeiten in § 16 der Hauptsatzung Gebrauch gemacht. Inwieweit darüber hinaus in dem kommunalverfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen eine Erweiterung der Zuständigkeiten der Stadtbezirksräte in Betracht kommt, wird die Verwaltung unter Einbeziehung konkreter Vorschläge aus den Stadtbezirksräten prüfen.
4. Namensfindung durch Bürgerbeteiligung
Der Stadtbezirksrat 132 Viewegsgarten-Bebelhof hat zur Namensfindung der Stadtbezirksräte die Durchführung einer Bürgerbeteiligung angeregt.
Aus dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage geht hervor, dass über die namentliche Bezeichnung zusammengelegter Stadtbezirke zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll. Die Namensfindung ist eine Entscheidung der politischen Mandatsträger. Auf welcher Basis die Entscheidung getroffen werden soll, können die betroffenen Stadtbezirksräte bzw. der Rat festlegen. Eine formelle Bürgerbeteiligung wird seitens der Verwaltung nicht vorgegeben.
5. Abstimmungsergebnisse
Die Stadtbezirksräte 223 Broitzem, 323 Wenden-Thune-Harxbüttel, 132 Viewegsgarten-Bebelhof, 221 Weststadt, 112 Wabe-Schunter-Beberbach, 224 Rüningen, 331 Nordstadt, 114 Volkmarode, 131 Innenstadt, 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode, 212 Heidberg-Melverode, 321 Lehndorf-Watenbüttel und 120 Östliches Ringgebiet haben die Beschlussvorlage einstimmig bzw. mehrheitlich befürwortet. Die Stadtbezirksräte 211 Stöckheim-Leiferde, 113 Hondelage, 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien, 322 Veltenhof-Rühme und 332 Schunteraue haben die Vorlage einstimmig bzw. mehrheitlich abgelehnt. Der Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet hat die Vorlage passieren lassen.
II. Anregungen ohne unmittelbaren Hauptsatzungsbezug
Darüber hinaus haben die Stadtbezirksräte folgende Anregungen beschlossen:
1. Erhalt der Bezirksgeschäftsstellen
Für den Erhalt der vier externen Bezirksgeschäftsstellen (Wenden, Volkmarode, Stöckheim und Broitzem) spricht sich ein großer Teil der Stadtbezirksräte aus.
Zu dieser Anregung wird auf den letzten Absatz der Begründung der Beschlussvorlage verwiesen. Nach Abschluss der laufenden Prüfungen und Bewertungen dieser Frage wird die Verwaltung eine gesonderte Beschlussfassung der städtischen Gremien unter Anhörung der Stadtbezirksräte initiieren. Letztlich obliegt die Entscheidung über den Erhalt der Bezirksgeschäftsstellen dem Rat der Stadt Braunschweig.
2. Weitere/r stellvertretende/r Bezirksbürgermeister/in
Ein ebenso großer Teil der Stadtbezirksräte hält es für sinnvoll, den Stadtbezirksräten durch eine Änderung der Geschäftsordnung die Möglichkeit zu eröffnen, eine/n zweite/n stellvertretende/n Bürgermeister/in zu wählen.
Die Anzahl der Vertreter der Bezirksbürgermeister kann durch die Geschäftsordnung (GO) geregelt werden. Aktuell wählt der Stadtbezirksrat in seiner ersten Sitzung eine Vertreterin/einen Vertreter der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters. Eine Erweiterung dieser Regelung auf bis zu zwei Vertreterinnen/Vertreter ist angesichts der zunehmenden Größe der meisten Stadtbezirke nachvollziehbar. Allerdings würden hierdurch aufgrund der nach der Entschädigungssatzung zu zahlenden Aufwandsentschädigung voraussichtlich Kosten in Höhe von max. 7.776 Euro pro Jahr entstehen. Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung wird die Verwaltung abwägen und dem Rat für die konstituierende Ratssitzung der neuen Wahlperiode einen Vorschlag unterbreiten.
3. Regelmäßige Durchführung der Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters
Für eine Wiedereinführung der Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters sprechen sich sechs Stadtbezirksräte aus. Darüber hinaus befürwortet der Stadtbezirksrat 221 Weststadt jährliche Besuche der Bezirksratssitzungen durch den Oberbürgermeister.
Die Stadtbezirksräte regen eine Struktur an, die ab Herbst 2011 - zunächst mit guter Resonanz aus der Bürgerschaft - zum Tragen kam; die Leitung der Veranstaltungen oblag den Dezernentinnen und Dezernenten. Die Verwaltung wird die Wiederaufnahme von Bürgersprechstunden in den Stadtbezirken (im Rotationsprinzip und ohne thematische Schwerpunktsetzung) prüfen. Die Entscheidung liegt in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters.
4. Sitzungen der Stadtbezirksräte in verschiedenen Stadtteilen
Drei Stadtbezirksräte sprechen sich dafür aus, die Sitzungen der Stadtbezirksräte in denjenigen Bezirken, zu denen mehrere Stadtteile gehören, anlassbezogen in den verschiedenen Stadtteilen abzuhalten.
Die Sitzungsorte der Stadtbezirksratssitzungen werden zwischen der/dem Bezirksbürgermeister/in und der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle festgelegt. Sofern geeignete Räumlichkeiten in den Stadtteilen bereitstehen, kann dem Wunsch nach einem regelmäßigen Wechsel der Sitzungsorte in diesem Rahmen selbstverständlich Rechnung getragen werden.
5. Haushaltsmittel beibehalten
Der Stadtbezirksrat 132 Viewegsgarten-Bebelhof hat die Erwartung formuliert, dass die Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte in der jetzigen Höhe beibehalten und dort, wo durch Neuordnung der Stadtbezirke neue bezirkliche Einrichtungen entstehen, aufgestockt werden.
Es ist vorgesehen, dass die bisherigen Einzelbudgets bei der Zusammenlegung von Stadtbezirken ebenfalls zusammengeführt werden. Ein finanzieller Nachteil würde den Stadtbezirksräten nicht entstehen. Eine Aufstockung der Stadtbezirksratsmittel ist jedoch vor dem Hintergrund des andauernden Haushaltsoptimierungsprozesses und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Bezirksratsmittel (ehemalige Bürgerbudgets) derzeit nicht vorgesehen.
6. Sonstige Anregungen
Weitere Anregungen beziehen sich auf das gewünschte Zusammenwachsen der neuen Stadtbezirke durch ÖPNV-Verbindungen, die Vorlage eines Konzepts zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Ehrenamtlichen und die Mitteilung, welche überbezirklichen Einrichtungen, Straßen, Wege und Plätze nach der Neuordnung der Stadtbezirke zukünftig einen bezirklichen Charakter aufweisen. Hierzu wird die Verwaltung entsprechend dem üblichen Verfahren für Anregungen der Stadtbezirksräte gesondert Stellung nehmen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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40,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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