Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-13891-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der Stadtbezirke mit Beginn der Wahlperiode 2021; Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.09.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu Ziffer 5 des Änderungsantrages der CDU-Fraktion vom 22. September 2020 (13891-01-01) nimmt die Verwaltung ergänzend wie folgt Stellung:
Hinsichtlich der Anregung eines großen Teils der Stadtbezirksräte zum Erhalt der Bezirksgeschäftsstellen hat die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass dem Rat nach Abschluss der laufenden Prüfungen und Bewertungen ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt werden soll. Dieser Vorschlag wird sowohl eine Auswertung des Publikumsaufkommens als auch eine Kostenschätzung zu den Sanierungsmaßnahmen enthalten, die ein fortlaufender Betrieb erfordern würde. Hierbei sind insbesondere die Bezirksgeschäftsstellen Volkmarode und Broitzem in den Blick zu nehmen (vgl. Mitteilung 18-08663). Die Verwaltung hat die Gebäudeeigentümerin Nibelungen-Wohnbau GmbH diesbezüglich um eine Kostenschätzung, einen Finanzierungsvorschlag sowie um eine zeitliche Perspektive gebeten.
Nach Auffassung der Verwaltung sollten diese Aspekte bei einem Entscheidungsvorschlag berücksichtigt werden.
