Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14422

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Der Neufassung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums“ wird zugestimmt.

 

2. Die Richtlinie tritt mit dem Datum des Beschlusses in Kraft.

 

3. Mit Inkrafttreten dieser Richtlinie tritt die bisherige städtische Richtlinie vom 3. Juli 2017 außer Kraft.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2017 die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums“ beschlossen (siehe Drs. 17-04351). Daraus ergibt sich auch die weitergehende Zuständigkeit für die Anpassung dieser Richtlinie.

 

Hintergrund

In der jüngeren Vergangenheit wurden Darlehen der NBank für gebundenen Wohnraum von Antragstellern vorzeitig abgelöst. Diese Wohnungen fallen nun mit Auslaufen einer zehnjährigen Nachwirkungsfrist aus der Bindung. Die betroffenen Wohnungen wurden ohne kommunale Mittel realisiert.

Um sicherzustellen, dass Projekte, die mit kommunalen Fördermitteln finanziert werden, langfristig in der Mietpreis- und Belegungsbindung erhalten bleiben, wurde die Förderrichtlinie angepasst, sodass eine vorzeitige Ablösung von Darlehen des Landes bei gleichzeitiger Förderung durch die Stadt Braunschweig keine Auswirkungen auf die Bindungsdauer der kommunal geförderten Wohneinheiten (30 Jahre) hat.

 

Auf Grundlage der angefügten Neufassung der Richtlinie werden in Förderbescheiden künftig entsprechende Nebenbestimmungen aufgenommen, die die Bindungsdauer regeln.

Die Änderungen in der Richtlinie sind durch Fettdruck hervorgehoben.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise