Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14326-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Lehren aus dem bundesweiten Warntag - braucht Braunschweig die Sirenen zurück?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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29.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.09.2020 [20-14236] wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Das Land erarbeitet derzeit einen Erlass zur Warnung der Bevölkerung. Die aktuellen Erkenntnisse aus dem 1. Bundesweiten Warntag sollen hierin einfließen. Nach Abschluss der Auswertung und Feststellung der sich ergebenden Handlungsempfehlungen wird die Veröffentlichung angestrebt.
Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Installation eines flächendeckenden Sirenen-Warnsystems im Stadtgebiet Braunschweig ist grundsätzlich möglich. Eine Neuplanung/Auswahl der zukünftigen Sirenenstandorte muss im Vorfeld der Installation erfolgen, da die neuen Sirenen verbesserte Leistungsdaten zur Schallausbreitung besitzen. Dies ist insbesondere für Sirenen mit der Möglichkeit zur Sprachdurchsage notwendig.
Zu Frage 2:
Die Stadt Wolfsburg hat ein komplett neues Sirenen-Warnsystem mit der Möglichkeit zur Sprachdurchsage im gesamten Stadtgebiet installiert. Am bundesweiten Warntag erfolgte die Auslösung der Sirenen mit Sprachdurchsagen ohne Komplikationen durch die Feuerwehr Wolfsburg.
Die Stadt Osnabrück ist gerade in der Errichtungsphase für ein neues Sirenennetz im Stadtgebiet. Abschließende Erfahrungen zum Warntag bzw. zur Errichtung liegen der Verwaltung derzeitig noch nicht vor.
…
Zu Frage 3:
Die genannten Stadtteile wären in ein stadweites Sirenensystem einbezogen und könnten dann vor Gefahren aller Art warnen. In Bezug auf die Finanzierung könnte ggf. ein besonderer Finanzierungsweg möglch sein.
Nach den aktuellen Planungen des Landes sollen im Rahmen der Kerntechnischen Notfallvorsorge, als Landesaufgabe, unter Berücksichtigung bestimmter Rahmenbedingungen bis zu 50 % der Investitionskosten, max. 250.000 €, für Projekte in den Gefahrenregionen gefördert werden können. Über entsprechende Sonderförderungsanträge der Kommunen soll im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden werden.
