Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-14317-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 14.09.2020 (20-14317) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zuständig für Versammlungen ist vor Versammlungsbeginn die Stadt Braunschweig als untere Versammlungsbehörde und nach Versammlungsbeginn die Polizei. Die Polizei wird von der Stadt daher frühzeitig eingebunden, sobald eine Versammlung in Braunschweig angezeigt worden ist.

 

Nicht bei jeder Versammlung sind Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Stadt Braunschweig anwesend. Insbesondere wenn es sich um kleine oder regelmäßig stattfindende Versammlungen handelt, ist eine Anwesenheit städtischer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter nicht erforderlich.

 

Größere Versammlungen, bei denen im Vorfeld Auflagen erteilt werden mussten oder organisatorische Absprachen mit dem Anmelder oder der Anmelderin zu treffen waren, werden im Einzelfall vor Ort begleitet.

 

Zu Frage 1:

 

Für den 12.09.2020 waren in Braunschweig insgesamt fünf Versammlungen im Zusammenhang mit dem AfD-Parteitag angezeigt. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt waren am Madamenweg, auf dem Burgplatz und auf dem Schlossplatz anwesend. Während der Geschehnisse in der Weststadt waren keine Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen der Stadt anwesend.

 

Zu Frage 2:

 

Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bei Versammlungen vor Ort sind, sind sie für die Polizei selbstverständlich jederzeit ansprechbar. Eine fachliche Beratung im engeren Sinne findet allerdings nicht statt. Die Kompetenz für die Planung und Durchführung von Polizeieinsätzen sowie für konkrete Polizeimaßnahmen liegt bei der Polizei.

 

Zu Frage 3:

 

Die Verwaltung wird ihre sehr gute Zusammenarbeit mit der Polizei fortsetzen. Zum zivilisierten Umgang bei Versammlungen werden auch in Zukunft insbesondere die Versammlungsleiter sowie die Versammlungsteilnehmer beitragen müssen.


 

 

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