Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 20-14327-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht E-Scooter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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29.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 16.09.2020 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom 15. Juni 2019 wurde auf Bundesebene die Teilnahme des E-Tretrollers am öffentlichen Verkehr geregelt. Daneben gilt die Straßenverkehrsordnung. Diese Regelungen erlauben sehr weitreichend die Nutzung und das Abstellen von E-Tretrollern. An diesen Regelungen kann die Stadt Braunschweig nichts ändern.
Die Qualitätsvereinbarung, die die Stadt mit den beiden Verleihern von E-Tretrollern geschlossen hat, ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter. Die Stadt steht im Austausch mit den Anbietern, um an die Einhaltung der Qualitätsmerkmale zu appellieren. Sicherstellen und verbindlich durchsetzen kann die Stadt die Einhaltung der Absprachen nicht. Aber auch die Anbieter haben ein Interesse daran, dass Ihre E-Tretroller von der Bevölkerung akzeptiert werden und haben daher die Qualitätsvereinbarung unterschrieben.
Beschwerden – bisher haben die Verwaltung 35 Beschwerden erreicht – werden anonymisiert an die Betreiber mit der Bitte um Abhilfe weitergegeben.
Polizei und städtische Ordnungskräfte überwachen im Rahmen der Möglichkeiten, wie bei anderen Fahrzeugarten auch, den ruhenden Verkehr. Fehlverhalten wird geahndet.
Die Anbieter können auch direkt angesprochen werden. Die Kontaktdaten stehen auf den Fahrzeugen.
Im Großen und Ganzen ist die Abstellsituation der E-Tretroller in Braunschweig, auch im Vergleich zu anderen Großstädten weitgehend unproblematisch.
Zur Frage 2:
Damit Elektrokleinstfahrzeuge sich in das bestehende Verkehrssystem etablieren, müssen sich die Anbieter, aber insbesondere auch Nutzerinnen und Nutzer, an die Vorschriften halten, rücksichtsvoll sein und die E-Tretroller mit Bedacht abstellen.
Der Anbieter Tier Mobility GmbH plant beispielsweise mit Polizei und Verkehrswacht präventive Maßnahmen zur Verkehrssicherheit. Beim Abstellen weisen die Anbieter via Push-Nachricht auf das korrekte Parken hin. Zusätzlich hat der Anbieter Tier Mobility GmbH einen weiteren Mitarbeiter eingestellt, der ausschließlich das ordnungsgemäße Abstellen der Fahrzeuge prüft.
Viele Ausleihen enden am Wilhelminischen Ring, was die hohe Dichte der dort abgestellten Fahrzeuge erklärt. Um die Situation am Ring zu entzerren, soll das Geschäftsgebiet wie in der Qualitätsvereinbarung skizziert, sukzessive über den Ring hinaus erweitert werden. Die Parkverbotszonen werden in diesem Zuge überarbeitet und angepasst. Eine grundlegende Ausweitung der Parkverbotszonen ist aber nicht vorgesehen. Die Parkverbotszonen dienen dem Freihalten besonders sensibler Bereiche. Sie sind aber nicht geeignet, Fehlverhalten zu verhindern. Eine extreme Ausweitung der Parkverbotszonen würde von den Anbietern nicht akzeptiert werden können. Die Grundlage zur freiwilligen Zusammenarbeit wäre dann nicht mehr gegeben.
Fahrverbote werden in der Qualitätsvereinbarung nicht geregelt. Sie ergeben sich aus den Verkehrszeichen und den sonstigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung.
Zu Frage 3:
Die Anzahl der Fahrzeuge innerhalb der Okerumflut sind in der Qualitätsvereinbarung auf 100 Fahrzeuge beschränkt. Bei zwei Anbietern können demnach in Summe 200 Fahrzeuge abgestellt werden. Die in der Anfrage genannten mehreren hundert E-Tretroller verteilen sich auf das gesamte Geschäftsgebiet. Eine unangemessene Häufung innerhalb der Okerumflut liegt nach Einschätzung der Verwaltung und nach Angaben der Anbieter nicht vor.
