Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14369

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 04.09.2020 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten für die Brandschutzsanierung des Gebäudes werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 25.09.2020 einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes sowie einer geschätzten Preissteigerung auf 870.200 € festgestellt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit
§ 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG.

 

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Der Gebäudekomplex der Außenstelle Leopoldstraße des Gymnasiums Kleine Burg wurde als Schulgebäude ca. 1880 erbaut. Die Schule ist als Gymnasium mit den Jahrgängen 11, 12 und 13 eingerichtet. In einem laufenden Schuljahr werden ca. 280 Schüler/-innen unterrichtet.

 

Um sicherheitsrelevante Mängel im Schulgebäude zu beseitigen, werden notwendige Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Hochbaus und der technischen Gebäudeausrüs-tung auf der Grundlage der geltenden Brandschutzstandards umgesetzt. Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung werden neben brandschutztechnischen Bauteilertüchtigungen auch bauliche Ergänzungen vorgenommen.

 

Mit Bauaufsichtsanordnung vom 08.12.2017 hat das Ref. 0620 verschiedene organisatorische, jedoch vor allem bauliche Maßnahmen angeordnet, die kurz-, mittel- oder langfristig durchzuführen sind.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Abgesehen von der Herstellung eines neuen Fluchtstegs und einer Treppenhauserweite-rung wird das Raumprogramm nicht geändert.

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Zur Sicherstellung des erforderlichen zweiten Fluchtrettungswegs wird im Außenbereich ein Fluchtsteg als Stahlbrückenkonstruktion angeordnet, der das Vorder- und das Hinterhaus im 2. Obergeschoss ebenengleich miteinander verbindet. Die im Zusammenhang mit dem Fluchtsteg erforderliche Treppenhauserweiterung wird in F 90-Qualität gegen das Bestandstreppenhaus abgeschottet.

 

Es werden Wände und Türen in verschiedenen Brandschutzqualitäten ertüchtigt, sowie Wand- und Deckendurchbrüche in entsprechenden Brandschutzanforderungen hergestellt. Die Sicherheitsbeleuchtung und die Hausalarmierung werden angepasst und ergänzt.

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, weil es sich um eine Brandschutzmaßnahme in der Bestandsliegenschaft handelt.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Bei der Baumaßnahme sind keine Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen vorge-sehen bzw. erforderlich.

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 25.09.2020  870.200 €.

Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

8. Bauzeit

 

Die Maßnahmen werden im Jahr 2021 begonnen und sollen im Jahr 2022 abgeschlossen werden.

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsplan 2020 sind bei dem Sammelprojekt 4S.210051 Brandschutzmaßnahmen kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 2.500.000 € veranschlagt.

 

Das Investitionsprogramm 2019 - 2023 sieht dort folgende Finanzierungsraten vor:

 

Gesamtkosten

in T€

Ausgaben bis 2019

in T€

2020

in T€

2021

in T€

2022

in T€

2023

in T€

Restbedarf

ab 2024

in T€

19.190

7.690

2.500

3.000

3.000

3.000

 

 

Hiervon entfallen auf das Gymnasium Kleine Burg, Abt. Leopoldstraße:

 

Gesamtkosten

in T€

Ausgaben bis 2019

in T€

2020

in T€

2021

in T€

2022

in T€

2023

in T€

Restbedarf

ab 2024

in T€

870,2

17

453

 

400,2

 

 

Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sind die Kosten jedoch in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen die für 2020 erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf das Einzelprojekt „GY Kleine Burg, Abt. Leopoldstraße/Brandschutzmaßnahmen (4E.210321)“ umgesetzt werden.

 

Die 2022 benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen der Ansatzveränderungen zum Haushaltsplan 2021 vom Sammelansatz 4S.210051 haushaltsneutral auf das Projekt 4E.210321 umgesetzt.



 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise