Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14388

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Einordnung

 

Mit dem Ratsbeschluss vom 14.07.2020 zur DS 20-13342-02 wurde ein umfangreicher Ziele- und Maßnahmenkatalog zur Förderung des Radverkehrs in Braunschweig beschlossen. Der Katalog bildet die zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung für die zukünftige Radverkehrsförderung.

 

Die Förderung des Radverkehrs ist in Braunschweig seit vielen Jahren ein wesentliches verkehrsplanerisches Ziel, das kontinuierlich mit konkreten Bauprojekten sowie Maßnahmen wie der Erstellung eines neuen Radverkehrskonzepts, dem Förderprogramm für Lastenräder, der Einrichtung der ersten Fahrradzone oder der regelmäßigen Teilnahme am Stadtradeln verfolgt wird. Dieses Engagement, das einen wesentlichen Anteil an dem starken Radverkehr in Braunschweig hat, wird auch zukünftig fortgesetzt und dabei in die Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs integriert.

 

 

Projekte mit Radverkehrsbezug im Jahr 2021

 

Für 2021 ist eine Vielzahl von Radverkehrsprojekten in Vorbereitung. Diese sind zum Teil bereits vor dem Ratsbeschluss initiiert worden, gehen aber zum Teil auch bereits auf den Ziel- und Maßnahmenkatalog zurück.

 

Wesentliche Maßnahmen in 2021 sind:

 

Bau (u. a.):

 

-          DB-Verknüpfungspunkt Gliesmarode (Realisierung von Abstellanlagen für den Radverkehr)

-          Hauptbahnhof Süd (Realisierung von Abstellanlagen für den Radverkehr)

-          Radweg Lamme/Wedtlenstedt (Realisierung in Abhängigkeit vom Grunderwerb)

-          Stadtstraße Nord (vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung: Realisierung auf einem ersten Abschnitt)

-          Kreisverkehr Mascheroder Weg/Senefelderstraße

-          Kreisverkehr Hermann-Blenk-Straße

-          Umgestaltung Bushaltestellen (mit Fahrradabstellanlagen)

-          Ausstattung zusätzlicher Bushaltestellen mit Fahrradständern

-          Beleuchtung des Radwegs zwischen Bienrode und Waggum

-          Deckenerneuerungsprogramm Radwege

-          Neubau der Sidonienbrücke

-          Querungshilfe Cyriaksring/Blumenstraße

-          Verbesserung Querung Wallring/Sonnenstraße/Am Hohen Tore für Radfahrende

-          Verbesserung Querung Celler Straße/Freisestraße/Maschstraße für Radfahrende

-          Installation von Radverkehrszählgeräten

-          Rotmarkierungen von Furten an Einmündungen und Kreuzungen

 

Planung (u. a.):

 

-          Hagenmarkt

-          Sonnenstraße

-          Stadtbahnbau/Folgemaßnahmen

-          Querung Wallring/Am Wendentor für Radfahrende

-          Querung Wallring/Celler Straße für Radfahrende

-          Luftschifferweg

-          Leonhardplatz (Radweg Ostseite)

-          Leonhardstraße (zwischen Gerstäckerstraße und Leonhardplatz)

-          Querung Ebertallee (Georg-Westermann-Allee)

-          Radweg Timmerlah-Weststadt

-          Konzepterstellung Bevenroder Straße/Friedrich-Voigtländer-Straße/Querumer Straße

-          Radschnellweg Braunschweig/Wolfenbüttel/Salzgitter-Thiede

-          Radschnellweg Braunschweig/Lehre/Wolfsburg

 

 

Personelle Ressourcen

 

Alle Planenden und Bauenden in der Verwaltung, die sich mit verkehrlichen Themen befassen, befassen sich auch mit der Förderung des Radverkehrs. Gleiches gilt für Personal in der Straßenverkehrsbehörde und in der Überwachung des ruhenden Verkehrs. Dieses Personal wird unterstützt durch die zwei Radverkehrsbeauftragten, die vorrangig konzeptionell und in der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation arbeiten, aber auch selbst Projekte realisieren und intern und extern zu Radverkehrsthemen beraten.

 

Die Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs erfordert darüber hinaus zusätzliches Personal.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht endgültig festgelegt werden, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt zusätzliche Personalkapazitäten benötigt werden. Für den Stellenplan 2021 sieht die Verwaltung derzeit eine zusätzliche Planstelle (1,0 Techn. Sachbearbeiter/in E 12) vor, um die Grundlagen der Rahmenplanung bzw. eine Maßnahmen- und Zeitplanung zu erarbeiten. Darüber hinaus werden mindestens zwei Planstellen, E 11, mit Kenntnissen im Bereich Verkehrstechnik, Radverkehrsplanung und Bau in den Stellenplan eingestellt (siehe auch DS 20-14005-02 zum Finanz- und Personalausschuss am 17.09.2020).

 

 

Finanzielle Ressourcen

 

Die Verwaltung berücksichtigt in den Haushaltsplanungen regelmäßig in größerem Umfang Maßnahmen zur Radverkehrsförderung, u. a. für Projekte, wie sie oben aufgeführt sind. Die Beträge dazu schwanken, liegen aber alljährlich im siebenstelligen Bereich.

 

Der zusätzliche Finanzbedarf zur Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs wird im Rahmen der Haushaltsplanungen berücksichtigt werden. Erste Ansätze dazu hat die Verwaltung mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2021 vorgestellt.

 


 

Ausblick auf die Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs

 

Die einzuhaltenden Qualitätsstandards (Maßnahme 6), insbesondere zu den Breiten von Radwegen, wurden umgehend zur Grundlage für laufende und zukünftige Planungsprojekte gemacht.

 

Erste in Folge des Ratsbeschlusses zusätzlich sichtbare Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs werden in 2021 u. a. sein:

 

-          Stellenausschreibungen und Besetzung der zusätzlichen Planstellen

-          Rotmarkierungen von Radwegfurten an Kreuzungen und Einmündungen
(siehe Maßnahme 1)

-          Erste Berichterstattung der Unfallkommission zu Fahrradunfällen
(siehe Maßnahme 2)

-          Planungsbeginn für eine erste Veloroute
(siehe Maßnahme 8.1)

-          Baumaßnahmen für eine bessere Durchgängigkeit der Wallringstraßen für den Radverkehr
(siehe Maßnahme 8.2)

-          zusätzliche Fahrradständer an Bushaltestellen
(siehe Maßnahme 9)

-          Beschaffung und Installation von Radverkehrszählgeräten
(siehe Maßnahme Z1)

-          Beleuchtung des Radwegs zwischen Bienrode und Waggum
(siehe Maßnahme Z3)

-          Fortsetzung des Förderprogramms für Lastenräder
(siehe Maßnahme Z4)

 

Parallel wird der Planungsprozess für die im Ratsbeschluss bis 2023 vorgesehene Rahmenplanung gestartet, sobald die dafür vorgesehene Planstelle besetzt ist. Darauf aufbauend wird die weitere Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs konzipiert.

 

Die Verwaltung wird regelmäßig, in der Regel jährlich, zum Umsetzungsstand des Ziele- und Maßnahmenkatalogs im Planungs- und Umweltausschuss berichten.

 

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