Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der in der Vorlage vorgeschlagenen Zuschussgewährung zur Pflege des baulichen Kulturgutes wird zugestimmt.“

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusszuständigkeit

 

Aufgrund der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zur Höhe von 5.000,00 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Bei Bewilligungssummen über 5.000,00 € ist gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung ein Beschluss über den Förderantrag durch den Finanz- und Personalausschuss herbeizuführen. Die im Folgenden beschriebenen Zuschussanträge übersteigen die Bewilligungssumme von 5.000,00 € und fallen damit in die Beschlusszuständigkeit des Finanz- und Personalausschusses.

 

Bewertung der Verwaltung

 

Die Stadt Braunschweig gewährt Zuschüsse im Bereich der Denkmalpflege. Den jährlichen Fördertopf bilden die Stadt und die Richard Borek Stiftung gemeinsam; er beträgt im Jahr 2020 100.000,00 € (davon 1/3 Richard Borek Stiftung und 2/3 Stadt). Im Jahr 2002 schlossen die Richard Borek Stiftung und die Stadt Braunschweig erstmals eine Vereinbarung über die gemeinsame finanzielle Förderung von Erhaltungsmaßnahmen an privaten oder kirchlichen Baudenkmalen in der Stadt Braunschweig. Die zunächst auf sechs Jahre abgeschlossene Vereinbarung wurde mehrfach, zuletzt 2020, um jeweils weitere sechs Jahre verlängert.

 

Erhaltungsmaßnahmen an Baudenkmalen bedürfen sorgfältiger Planung und fachlich versierter Ausführung. Da die Arbeiten an Unikaten erfolgen, entstehen im Vergleich zu nicht denkmalgeschützten Objekten in der Regel Mehrkosten, die von der Denkmaleigentümerin / vom Denkmaleigentümer zu tragen sind. Die Zuschüsse können helfen, diese Mehrkosten teilweise auszugleichen.

 


Baudenkmale sind wertvolle Geschichtszeugnisse, tragen zur Unverwechselbarkeit und Attraktivität des Stadtbilds bei, sichern Identifikation und Orientierung. Davon profitieren alle und so liegt die Erhaltung der Baudenkmale nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Interesse.

 

Es handelt sich um folgende zwei Objekte, die durch einen entsprechenden Zuschuss (Stadt und Stiftung) gefördert werden sollen:

 

1.

Jüdische Kapelle, Helmstedter Straße 40

- Erneuerung Stufenanlage vor der Kapelle -

- Sanierung Friedhofstor -

Zuschuss: 8.600,00 €

 

2.

Wohngebäude, Steintorwall 1

- Umbau und Sanierung der Villa mit Wiederherstellung des historischen Walmdaches,

1. Abschnitt: Beseitigung Feuchteschäden im Keller -

Zuschuss: 9.500,00 €

 


 

 

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Erläuterungen und Hinweise