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ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11020-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


VA-Beschluss vom 18.06.2019:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Einfahrt in die Münzstraße von der Friedrich-Wilhelm-Straße kommend durch Anpassung des entsprechenden Verkehrsschildes zusätzlich zum Linienverkehr und zum Radverkehr auch für Taxen zu ermöglichen und anschließend die Anzahl der Verstöße durch evtl. „Nachahmer“ in einem angemessenen Zeitraum zu erheben und mitzuteilen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Dem Beschluss aus DS 19-11020 folgend wurde am 11.07.2019 das vorherige Verkehrszeichen „Radverkehr und Linienverkehr frei“ um den Begriff „TAXI“ erweitert, sodass es seit diesem Zeitpunkt erlaubt ist, von der Friedrich-Wilhelm-Straße kommend nach links in die Münzstraße einzufahren.

 

Zuvor bestanden über einen längeren Zeitraum – insbesondere seitens der Polizei – Vorbehalte gegenüber dieser Variante, da durch die Freigabe für Taxen mit einer unkontrollierbar hohen Zahl an privaten „Nachahmern“ zu rechnen sei.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Vorbehalte nach Umsetzung der oben beschriebenen Änderung in der Beschilderung anhand von vor Ort erhobenen Zahlen zu überprüfen.

 

Um eine vergleichende Aussage tätigen zu können, erfolgte eine erste Erhebung vor der oben beschriebenen Änderung am 19.06.2019. Für die zweite Erhebung war ein zeitlicher Abstand von ca. 9 – 10 Monaten vorgesehen, was einer Erhebung im April oder Mai dieses Jahres entsprochen hätte. Aufgrund des corona-bedingt reduzierten Verkehrsaufkommens herrschten seit Mitte März dieses Jahres keine zum Vorjahr vergleichbaren Verkehrsbedingungen. Das Ergebnis einer zweiten Erhebung im Frühjahr oder Sommer 2020 wäre entsprechend verfälscht gewesen.

 

Die zweite, vergleichende bzw. „Nachher“-Erhebung wurde inzwischen am 15.09.2020 mit folgenden Ergebnissen nachgeholt:

 

Gezählt wurde sowohl am 19.06.2019 als auch am 15.09.2020 jeweils durchgehend von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, sodass das tägliche Verkehrsaufkommen weitgehend vollständig erfasst wurde.

 

Die Zahl, der unzulässig von der Friedrich-Wilhelm-Straße in die Münzstraße einfahrenden privaten Pkw ist mit 162 Pkw/18 Stunden in 2019 und 164 Pkw/18 Stunden in 2020 nahezu unverändert. Die Erhöhung um 2 Pkw/18 Stunden liegt unterhalb der Messtoleranz und unterhalb statistischer Signfikanz.

 

Demgegenüber hat sich die Zahl der von der Friedrich-Wilhelm-Straße in die Münzstraße einfahrenden Taxen von 62 Taxen/18 Stunden in 2019 auf 105 Taxen/18 Stunden in 2020 signifikant erhöht.

 

Kolonnenfahrten – d. h. Fahrten, bei denen ein oder mehrere Pkw einem Taxi folgen, welches von der Friedrich-Wilhelm-Straße in die Münzstraße einfährt – waren in 2019 und in 2020 nicht feststellbar.

 

In Anbetracht dieser Zahlen kann festgehalten werden, dass die gewünschte Vereinfachung für Taxen rege genutzt wird, dass die befürchteten, negativen Effekte durch private Pkw ausgeblieben sind und dass die Zahl der unzulässig fahrenden Pkw gleich geblieben ist. Aus diesen Gründen wird an der bestehenden Verkehrsregelung festgehalten.


 

 

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