Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14409
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtische Teilkonzepte zur Umsetzung des Ganztagsbetriebs an der Grundschule Querum und der Grundschule Rautheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.11.2020
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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13.11.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Vorbemerkung
Im Rahmen eines Normenkontroll-Eilverfahrens zum Bebauungsplan „Trakehnenstraße/Breites Bleek“ hat das OVG Lüneburg am 02.06.2020 festgestellt, dass die Kostenbeteiligung der Investoren am Ausbau der Ganztagsinfrastruktur an der Grundschule (GS) Stöckheim rechtlich nicht zulässig war.
Um eine Beteiligung der Investoren zu ermöglichen, muss nachvollziehbar dargelegt werden, inwieweit das Neubaugebiet kausal ist für steigende Schülerzahlen und für die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs. Dies kann durch ein stadtweites Konzept oder spezifische Teilkonzepte erfolgen, die vom Rat beschlossen werden müssen. Darüber hinaus wurde bemängelt, dass bei der Darstellung der Kosten im o. g. städtebaulichen Vertrag keine Differenzierung zwischen vorhabenbedingten Mehrkosten und „Sowiesokosten“ erfolgt ist. Die Ermittlung der tatsächlichen voraussichtlichen Kosten kann aber in einem zweiten Schritt nach Erstellung eines Teilkonzepts oder stadtweiten Konzepts erfolgen. Bei der großen Anzahl städtischer Grundschulen und der starken Dynamik hinsichtlich der Entwicklung neuer Wohnbaugebiete ist es schwierig, ein stadtweites Konzept für alle Grundschulen zu entwickeln. Aus diesen Gründen werden hier nun die ersten Teilkonzepte für die GS Querum und die GS Rautheim vorgelegt. Konzepte für weitere Grundschulen werden zu gegebener Zeit folgen.
Bereits seit dem Ratsbeschluss „Schulkindbetreuung und Ganztagsschule“ (Ds 2654/13) hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, sukzessive alle Grundschulen nach dem „Braunschweiger Modell“ zu Ganztagsgrundschulen auszubauen.
Am 26.09.2017 hatte der Rat einen Umsetzungsplan für den „Ausbau der Kooperativen Ganztagsgrundschule“ (Ds 17-05080-01) beschlossen. In diesem Plan wurde eine Reihenfolge nach systematischen Kriterien zum Ausbau der 23 zum damaligen Zeitpunkt noch nicht im Ganztag befindlichen Grundschulen festgelegt.
Bei der stadtweiten schrittweisen Umwandlung zu Ganztagsschulen wird bereits berücksichtigt, zu erweiternde Grundschulen ohne Ganztagsbetrieb zeitgleich zu Ganztagsschulen auszubauen, um die daraus folgenden (zeitlichen und wirtschaftlichen) Synergieeffekte in der Planungs- und Bauphase nutzen zu können. Dieses Vorgehen entspricht den Ratsbeschlüssen zum Ausbau der Ganztagsschulen in Braunschweig.
Braunschweiger Grundschulen, die zu Ganztagsschulen umgewandelt werden, erhalten eine Ausstattung nach dem „Standardraumprogramm für Ganztagsgrundschulen“ (Ds 18-06621, kurz „SRP“), das eine Ganztagsversorgung von 100 % der SuS vorsieht. Dies entspricht dem ab dem Jahr 2025 bundesweit geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
2. Grundlagen zur Ermittlung der Schülerzahlen an Grundschulen
Städtische Grundschulen haben – mit Ausnahme der drei Bekenntnisgrundschulen, für die das ganz Stadtgebiet als Schulbezirk gilt – eigens definierte und zugewiesene Grundschulbezirke. Diese werden über die städtische Schulbezirkssatzung festgelegt. Hierfür werden alle Straßen und Hausnummern einem bestimmten Bezirk zugeordnet.
Die voraussichtliche Schülerzahlentwicklung einer Grundschule wird auf der Basis einer Übersicht von Schulanfängerinnen und -anfängern für die nächsten sechs Jahre berechnet. Diese Kinder sind die bereits in einem Schulbezirk wohnhaften 0- bis 6-jährigen Kinder. Durch Zu- und Wegzüge können sich die Zahlen im Laufe der Jahre bis zum Einschulungszeitpunkt ändern. Zudem werden für die jeweiligen Schulen übliche standortspezifische Fluktuationsquoten angenommen, die berücksichtigen, dass Eltern und Erziehungsberechtigte sich auch für eine nicht-bezirkliche Schule bei der Einschulung entscheiden können. Hierzu gehören die bereits gen. Bekenntnisschulen, Schulen in freier Trägerschaft und Förderschulen. Außerdem wird bei der Klassenbildung noch der Anteil der inklusiv beschulten Kinder berücksichtigt, so dass die maximalen Klassengrößen unter der im Klassenbildungserlass festgelegten Höchstgrenze von 26 Schülerinnen und Schülern (SuS) liegen können.
Durch die Größe der Baugebiete wird von einem erheblichen Zuzug von SuS ausgegangen. Die Anzahl der SuS ist abhängig von der Größe der jeweiligen Wohnbaugebiete, d. h. der Anzahl der Wohneinheiten (WE), der Art der Bebauung wie Mehrfamilienhäuser / Geschosswohnungsbau (MFH) oder Einfamilienhäuser (EFH) sowie den Größen der Wohnungen bzw. von einer etwaigen Zweckgebundenheit. Bei MFH wird durchschnittlich von 2,5 Bewohnerinnen und Bewohnern je WE ausgegangen, bei EFH von 3 Personen je WE, die hinzuziehen. Kleinstwohnungen bis zu 50 m² bleiben ebenso wie spezifisch ausgewiesene Wohnungen für Studierende oder Seniorinnen und Senioren unberücksichtigt. Diese Werte entsprechen den langjährigen Erfahrungen aus vorherigen Baugebieten.
Die Anzahl der ermittelten Kinder ergibt sich aus der Summe aller WE von MFH und EFH, die nicht unter die eben genannten Kategorien fallen. Pro Schuljahrgang (also für die Klassen 1 bis 4 einer bezirklichen Grundschule) wird ein Anteil von 2 % aller zusätzlichen Bewohnerinnen und Bewohner angenommen. Dies ist ein Erfahrungswert. Abweichungen von diesem Durchschnittswert nach unten als auch nach oben sind möglich, je nachdem wie attraktiv die neuen Häuser oder Wohnungen für Familien sind. Der Durchschnittswert entspricht dabei nicht der demografischen Verteilung in der Bevölkerung, sondern bezieht sich ausschließlich auf den Bezug neuer WE.
3. Teilkonzepte GS Querum und GS Rautheim
Die GS Querum wurde in der Liste zum Ausbau der umzuwandelnden Schulen auf den
3. von 23 Plätzen gesetzt. Die Raumprogramme der davor platzierten GS Lamme und GS Lehndorf wurden bereits verabschiedet, so dass die GS Querum in der Reihenfolge ganz oben steht. Die Berechnungen für die Schülerzahlentwicklung der GS Querum unter Anwendung der unter 2. beschriebenen Grundlagen sind in der Anlage 1 dargestellt.
An der GS Querum sorgen die prognostisch ermittelten 38 SuS aus dem Baugebiet der Dibbesdorfer-Straße-Süd und die 130 prognostisch ermittelten SuS aus Holzmoor-Nord dafür, dass sich die Schule 4- statt 3-zügig entwickelt (104 zusätzliche Plätze). Dementsprechend ist beim Ausbau die Ganztagsinfrastruktur für eine 4-zügige Ganztagsgrundschule gem. Beschlusspunkt 2 analog zum SRP für Ganztagsgrundschulen vorzusehen. Der 4- statt 3-zügige Ausbau wird ausschließlich durch die prognostizierten 168 zusätzlichen SuS aus den beiden Baugebieten erforderlich und die anteiligen Kosten sind im Verhältnis der zusätzlichen SuS aus diesen Baugebieten aufzuteilen. Die durch die 4-zügige Erweiterung im Verhältnis zu einem 3-zügigen Ausbau entstehenden Mehrkosten entfallen zu 38/168 Anteilen auf das Baugebiet „Dibbesdorfer Straße-Süd“ und zu 130/168 Anteilen auf das Baugebiet „Holzmoor-Nord“.
Die bisher 2-zügige GS Rautheim befindet sich in der Liste zum Ausbau der umzuwandelnden Schulen auf dem 16. von 23 Plätzen. Als jedoch absehbar war, dass das Baugebiet „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“ umgesetzt wird, wurden die Planungen für den Ausbau der Grundschule aufgenommen. Bereits Ende 2018 wurde ein entsprechendes Raumprogramm nach dem SRP (Ds 18-09156) vom VA beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde eine 3-zügige Ganztagsgrundschule zugrunde gelegt. Da der Investor mehr WE realisieren wird als ursprünglich geplant, wird sich die GS Rautheim durch die insgesamt ca. 146 SuS (s. Anlage 2) mehr aus dem Baugebiet voraussichtlich in eine 3,5-Zügigkeit mit 156 zusätzlichen Plätzen entwickeln. Auf das Baugebiet „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“ entfallen von den Kosten für den Ausbau der 2-zügigen GS Rautheim auf eine 3,5-Zügigkeit und die Herstellung der Ganztagsinfrastruktur 146/156 Anteile. Da die GS Rautheim gem. Raumprogrammbeschluss als 3-zügige Ganztagsgrundschule geplant ist, müssten bei prognostizierter Klassenbildung ab dem Schj. 2025/2026 andere räumliche Lösungen gefunden werden, z. B. die Erweiterung der Schule oder temporäre Beschaffung und Aufstellung von mobilen Raumeinheiten wie Schulraumcontainern.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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140,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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139,7 kB
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