Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 20-14465
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerüberweg an der Forststraße in Höhe Bastholzsiedlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Beantwortung
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03.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vor einigen Wochen wurde der Fußgängerüberweg (FGÜ, "Zebrastreifen") an der Forststraße in Höhe der Bastholzsiedlung auf Anordnung der Verwaltung entfernt. Auch wenn diese Maßnahme im Vorfeld angekündigt wurde (DS 17-04740-01), sorgt sie vor Ort für Unmut. Zwar ist dieser FGÜ nicht Bestandteil eines offiziell empfohlenen Schulwegs, wird aber dennoch von vielen Schüler*innen der Grundschule als Abkürzung genutzt. Darüber hinaus nutzen vielen Menschen aus der Bastholzsiedlung diesen Weg, um die Bushaltestellen in Kralenriede zu erreichen. Nicht zuletzt aus diesen Gründen hat der Stadtbezirksrat 332 beschlossen, diesen Übergang durch eine Lichtsignalanlage aufzuwerten. Das Entfernen des FGÜ wird demgegenüber als eine deutliche Verschlechterung der Situation für die hier querenden Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wahrgenommen.
In der Drucksache DS 17-04740-01 begründet die Verwaltung ausführlich, warum aus ihrer Sicht das Entfernen des FGÜ geboten war. Wir möchten dennoch einige Argumente des Bezirksrat aufnehmen und bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. War das Entfernen des FGÜ aufgrund der nur geringen Anzahl an querenden Füßgänger*innen und Radfahrer*innen zwingend erforderlich oder gibt es Argumente, die einen Verbleib des FGÜ möglich gemacht hätten (z.B. Bestandsschutz)?
2. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sieht neben Bereichen, in denen ein FGÜ empfohlen wird oder möglich ist, auch die Möglichkeit vor, in begründeten Ausnahmefällen auch außerhalb dieser Bereiche einen FGÜ anzulegen. Wie ließe sich an dieser Stelle ein solcher Ausnahmefall begründen?
3. Plant die Verwaltung, in der nächsten Zeit Maßnahmen einzuleiten, die das Queren für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen sicherer zu machen?
