Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14468

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Entsprechend des Wunsches in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 16.09.2020 zu TOP 4.2, im Kontext zur Stellungnahme 20-12638-01 und des dies­bezüglichen Vortrags werden nachfolgend in pauschalierter Weise benötigte Haushaltsmittel zur sukzessiven Etablierung weiterer geschützter Waldinseln dargestellt.

 

Das Bundesnaturschutzgesetz sieht in § 20 Abs. 1 im Sinne eines allgemeinen Grundsatzes die Schaffung eines Netzes verbundener Biotope (Biotopverbund) vor, das mindestens 10 % der Fläche eines jeden Landes umfassen soll. Zur Umsetzung dieses Zieles im Wald auf Braunschweig übertragen, ist ein fachlich sinnvoller Weg, Altholzinseln in den Braunschweiger Wäldern zu etablieren, in denen sich Bäume über die forstlich sogenannte Hiebreife und deren Fällung nach 80 - 120 Jahren hinweg bis in die Optimal- und danach die natürliche Zerfallsphase entwickeln können. Insbesondere bei der hier bestandsbildenden Eiche sind das mehrere hundert Jahre, in denen die alten Bäume die Lebensgrundlage für eine immer größere Artenvielfalt werden können.

 

Die Verwaltung hat mit der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz (SBK) bereits am 26. März 2014 einen Vertrag über die Herausnahme einer ca. 36 ha großen Teilfläche des Querumer Waldes aus der Nutzung geschlossen, die in den vergangenen 6 Jahren in einer Größe von 4,6 ha abgelöst werden konnte. Im derzeit möglichen Umfang der Ablösung würde es weitere 40 Jahre dauern, bis diese Fläche vollständig abgelöst ist und sich in Gänze als Urwald weiter entwickeln könnte.

 

Der Finanzbedarf, um diese Fläche in den kommenden 10 Jahren vollständig abzulösen, läge bei 70.000 €/Jahr im Ergebnishaushalt.

 

Ferner steht der Großteil der Braunschweiger Waldflächen im Privat- oder Genossen­schaftseigentum. Die 10 Privat-/Genossenschaftswälder umfassen in Braunschweig ca. 1100 ha Gesamtfläche. Eine verbindliche Verpflichtung zur Umsetzung des angeführten 10 % - Ziels besteht diesbezüglich für die Eigentümerinnen und Eigentümer nicht und wird von diesen auch nicht verfolgt. Der Finanzbedarf für eine etwaige vertragliche Ablösung von 10 % dieser Wälder (110 ha) nach dem Ansatz mit der SBK läge bei 3,3 Mio. €. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren wären das 330.000 €/Jahr.


 

Für die Entwicklung von Altholzinseln im Privatwald würde die Ablösung von nur 1 ha pro Jahr in einem Waldstück mit ca. 30.000 € schon einen ersten wirksamen Schritt darstellen können. So könnte - vorbehaltlich des jeweils erforderlichen Einvernehmens der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer - in den kommenden 10 Jahren in jedem der 10 Privat­waldstücke mindestens eine kleine Altholzinsel etabliert werden und somit ein weiterer Schritt zur besseren Vernetzung bzw. zur Verbesserung des Biotopverbundes geschaffen werden.

 

 

 

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