Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14444

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Um die Versorgungsaufwendungen angesichts der demografischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger zu sichern, waren die niedersächsischen Kommunen gemäß dem Nds. Versorgungsrücklagengesetz (NVersRücklG) vom 16.11.1999 aufgefordert, eine Versorgungsrücklage als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zu bilden. Gemäß dem ursprünglichen Gesetzestext war eine Zuführung bis zum Jahr 2017 sowie die anschließende Entnahme über einen Zeitraum von 15 Jahren vorgesehen. Mit VA-Beschluss vom 06.07.1999 (2389/99) wurde seinerzeit entschieden, die Verwaltung und Anlage der Finanzmittel der Versorgungsrücklage an die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK) zu übertragen.

 

Durch Änderung des NVersRücklG sind die Kommunen in Niedersachsen seit dem Jahr 2010 vom Aufbau einer Versorgungsrücklage befreit. Die Verpflichtung entsprechende Mittel zuzuführen, ist seitdem entfallen. Weitere Zuführungen auf freiwilliger Basis sind seither jedoch zugelassen. Die Verwaltung hat per Mitteilung (10724/10) den Finanz- und Personalausschuss über die neue Rechtslage informiert und gleichzeitig berichtet (wie ursprünglich vorgesehen), der Versorgungsrücklage bis zum Ende des Zuführungszeitraumes (31.12.2017) weiterhin Finanzmittel zuzuführen. Bis dahin hat die Stadt Braunschweig der Versorgungsrücklage insgesamt 8.139.862 EUR zugeführt. Durch Verzinsung ist der städtische Anteil an der Versorgungsrücklage bis zu diesem Zeitpunkt auf 10.385.614 EUR angestiegen. Seit dem Jahr 2018 erfolgt eine jährliche Rückzahlung in Höhe von 720.300 EUR.

 

Die Stadt Braunschweig ist kein Mitglied der NVK. Gemäß vertraglicher Vereinbarung vom 17.04.2000 zwischen der Stadt und der NVK erfolgt die Verwaltung der Versorgungsrücklage dort in Form eines rechtlich unselbständigen Treuhandvermögens. Die Administration des Treuhandvermögens wird durch die NVK bisher unentgeltlich vorgenommen. Es werden lediglich die im Rahmen der Geldanlage entstehenden Kosten anteilig geltend gemacht. Aufgrund einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wäre die NVK jedoch zukünftig verpflichtet, bei Nichtmitgliedern Verwaltungskosten (zzgl. Umsatzsteuer) für die Verwaltung der Mittel zu erheben. Aus strategischen Gründen, insbesondere zur Vermeidung einer Steuerschuldnerschaft gegenüber dem Finanzamt, hat die NVK alle Nichtmitglieder mit der Bitte kontaktiert, die Rückführung der jeweiligen Versorgungsrücklagen in die kommunalen Haushalte zum 31.12.2020 zu überprüfen.   

 

 

Die durch die NVK mit der Verwaltung der Geldanlage erwirtschafteten Erträge (ca. 1 % im Jahr 2020) sind durch die Stadt nicht erzielbar. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten hat die Verwaltung daher keine Veranlassung gesehen, die bisherige Vereinbarung zu kündigen und dieses entsprechend gegenüber der NVK kommuniziert. Da sich alle weiteren Nichtmitglieder jedoch dafür entschieden haben, ihre Versorgungsrücklagen zu kündigen, ist Braunschweig das einzige verbleibende Nichtmitglied. Da die Erhebung von Verwaltungskosten für ein einziges Nichtmitglied unwirtschaftlich ist, hat die NVK die Vereinbarung über die Verwaltung der Versorgungsrücklage der Stadt Braunschweig vertragskonform und fristgerecht ihrerseits zum 31.12.2020 gekündigt.

 

Unter Berücksichtigung von geschätzten Zinserträgen wird der Vermögensstand der Versorgungsrücklage zum Stichtag 31.12.2020 rund 8.600.000 EUR betragen. Die Rückzahlung dieses Betrages erfolgt im nächsten Jahr und ist bereits im Haushaltsplanentwurf 2021 entsprechend berücksichtigt (Projekt 5S.100012). Es handelt sich hierbei um eine ergebnisunwirksame Einzahlung zur Verbesserung der städtischen Liquidität, deren Darstellung ausschließlich im Finanzhaushalt erfolgt.

 

Die Rückzahlung der Versorgungsrücklage steht in keinem Zusammenhang mit dem Sondervermögen „Pensionsfonds“. Hierzu verweist die Verwaltung auf die Mitteilung an den Rat in seiner Sitzung am 18.02.2020 (20-12461). Der dort mitgeteilte Sachverhalt ist hierfür weiterhin aktuell.

 

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