Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14435
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH Nachtragswirtschaftsplan 2020 und Wirtschaftsplan 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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05.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH
folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Nachtragswirtschaftsplan 2020 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2020 gebilligten Fassung wird festgestellt.
- Der Wirtschaftsplan 2021 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2020 gebilligten Fassung wird festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Diese Vorlage beinhaltet die Beschlussempfehlungen zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020 und zur Wirtschaftsplanung 2021 der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH).
In diesem Jahr hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Ergebnisse der meisten städtischen Gesellschaften. In der Vergangenheit wurden Nachtragswirtschaftspläne nur in seltenen Fällen aufgestellt. Um eine höchstmögliche Transparenz der entstandenen Coronaauswirkungen zu erlangen, sollen diese im Rahmen einer Nachtragswirtschaftsplanung dargestellt werden. Die durch die Corona-Pandemie zusätzlich entstehenden Verluste sollen noch in diesem Jahr von der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Über die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel, für die gemäß § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 NKomVG keine Deckungsmittel erforderlich sind, wird der Rat in seiner Sitzung am 17. November 2020 entscheiden. Vor diesem Hintergrund haben die Gesellschaften, bei denen durch die Corona-Pandemie negative Ergebniseffekte eintreten, Nachtragswirtschaftspläne für das Jahr 2020 erstellt. Die Nachtragswirtschaftspläne weisen nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie aus. Gegebenenfalls weitere bereits bekannte positive oder negative Effekte sind in den Nachtragswirtschaftsplänen nicht enthalten. Diese Effekte werden jedoch in der im Wirtschaftsplan 2021 der Stadtbad GmbH gezeigten Prognose für das Jahr 2020 ebenfalls dargestellt.
Die Gesellschaftsanteile an der Stadtbad GmbH werden in Höhe von 94,8954 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1046 % von der Stadt Braunschweig gehalten.
Gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbad GmbH bedürfen der Wirtschaftsplan sowie die Änderung des Wirtschaftsplanes der Gesellschaft der Zustimmung der Gesellschafter. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadtbad GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der Stadtbad GmbH hat den Nachtragswirtschaftsplan 2020 und den Wirtschaftsplan 2021 in den in der Anlage vorgelegten Fassungen in einer Videokonferenz am 26. Oktober 2020 beraten und den Plänen im anschließenden Umlaufverfahren zugestimmt.
Zu 1. Nachtragswirtschaftsplan 2020
Der vorgelegte Nachtragswirtschaftsplan 2020 der Stadtbad GmbH weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 8.502 T€ aus. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 4.811 T€ auf die Wasserwelt und ein Anteil in Höhe von 3.691 T€ auf den Bäderbestand.
Aufgrund der bestehenden Beteiligungsstruktur wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von rd. 8.068 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von rd. 434 T€ entfällt.
Der Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2020 stellt sich im Vergleich zur ursprünglichen Wirtschaftsplanung 2020 wie folgt dar:

Durch die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie mussten die Einrichtungen der Stadtbad GmbH für den Besucherverkehr zeitweise geschlossen werden. Nach und nach wurden die Einrichtungen wieder geöffnet. Seit der Wiedereröffnung sind aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln beschränkte Besucherkontingente einzuhalten, die lediglich einen Bruchteil der im Normalbetrieb möglichen maximalen gleichzeitigen Besucher ermöglichen. Statt der geplanten 630.000 Besucher, werden im Jahr 2020 nunmehr lediglich 265.000 Besucher erwartet. Vor diesem Hintergrund verringern sich die für 2020 geplanten Umsatzerlöse um 1.174 T€.
Mit Schließung der Bäder konnten durch das Runterfahren der Bädertechnik Einsparungen im Energiebereich sowie Einsparungen bei der Fremdreinigung erzielt werden. Gegenläufig wirken seit der Wiedereröffnung erhöhte Energieaufwendungen aufgrund der erforderlichen vermehrten Frischluftzufuhr. Insgesamt ergibt sich im Materialaufwand eine Reduzierung gegenüber der ursprünglichen Planung um 326 T€.
Der Personalaufwand fällt um 208 T€ geringer aus als ursprünglich geplant. Dies ist überwiegend auf den Einsatz von Kurzarbeit zurückzuführen. Die im Rahmen der Kurzarbeit erstatteten Sozialversicherungsbeiträge werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen abgebildet und führen zu der gezeigten Erhöhung von 157 T€.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wirken sich die Kosten für die Implementierung des Online-Ticketverkaufs aus. Gegenläufig sind Einsparungen im Bereich Werbung und Marketing aufgrund des Ausfalls von Veranstaltungen und geringe Weiterbildungsaufwendungen zu verzeichnen. Insgesamt ergibt sich eine Verbesserung um 64 T€.
Die Höhe der Abschreibungen, sonstigen Steuern, Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie des Finanz-/Zinsergebnisses sind von der Corona-Pandemie nicht beeinflusst.
In der Anlage ist der Nachtragswirtschaftsplan 2020 der Stadtbad GmbH beigefügt.
Zu 2. Wirtschaftsplan 2021
Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2021 der Stadtbad GmbH weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 9.126 T€ aus. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 4.451 T€ auf die Wasserwelt und ein Anteil in Höhe von 4.675 T€ auf den Bäderbestand.
Aufgrund der bestehenden Beteiligungsstruktur wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von rd. 8.660 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von rd. 466 T€ entfällt.
Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2019 und 2020 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

Die aktuelle Ergebnisentwicklung der Stadtbad GmbH ist wesentlich durch die Corona-Pandemie beeinflusst. In der Planung für das Jahr 2021 wurde für das erste Halbjahr ein weiterhin durch die Corona-Pandemie bedingter eingeschränkter Betrieb sowie für das zweite Halbjahr ein normales Wirtschaftsjahr unterstellt.
Der eingeschränkte Betrieb wirkt sich wesentlich auf die Anzahl der Besucher und damit auf die Höhe der Umsatzerlöse aus. Während im Jahr 2019 rd. 748.000 Besuche verzeichnet werden konnten, werden im Jahr 2021 lediglich 435.000 Besucher erwartet. Die Umsatzerlöse fallen entsprechend geringer aus. Positiv wirkt die geplante Erhöhung der Eintrittsentgelte. Neben den Eintrittsgeldern werden insbesondere Erlöse aus der Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten erzielt. Ab dem Jahr 2021 ist eine Verpachtung der Wellnessabteilung in der Wasserwelt vorgesehen (Umsetzung eines Vorschlages im Rahmen des Haushaltsoptimierungsprozesses). Die geplanten Umsatzerlöse belaufen sich insgesamt auf 3.601 T€.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 12 T€ beinhalten im Wesentlichen Gehaltserstattungen für die Betreuung der Schulschwimmbäder.
Im Materialaufwand werden die Kosten für die zu erwartenden Energieverbräuche und den Wasserbezug sowie die bezogenen Leistungen und Waren veranschlagt. Aufgrund der geplanten Eröffnung des Ersatzbaus des Sportbades Heidberg Ende Februar 2021 fallen die Materialaufwendungen gegenüber den Vorjahren höher aus. Zudem ist während der Corona-Pandemie eine erhöhte Frischluftzufuhr erforderlich, die zu einem höheren Energiebedarf führt.
Trotz geplanter Tarifsteigerungen und der seit Mitte 2020 erfolgten Versicherung der Mitarbeiter, die keinen Ruhelohnanspruch aus der Unterstützungskasse haben, in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder bewegen sich die Personalaufwendungen auf Planniveau 2020. Dies ist auch auf die geplante Verwendung des Kapitalstocks der Unterstützungskasse in Höhe von insgesamt 477 T€, gleichmäßig verteilt auf den Zeitraum von 2021 bis 2023, zurückzuführen (Umsetzung eines Vorschlages im Rahmen des Haushaltsoptimierungsprozesses). Der Einsatz vermindert die Aufwendungen für den Ruhelohn bei der Stadtbad GmbH.
Die Abschreibungen steigen durch die im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Investitionsmaßnahmen, insbesondere durch die Inbetriebnahme des Ersatzbaus des alten Teiles des Heidbergbades und der Sauna Anfang des Jahres 2021. Ab dem Jahr 2022 ergibt sich nach aktuellem Planungsstand eine jährliche Abschreibung in Höhe von 404 T€. Für das Jahr 2021 ergibt sich eine anteilige Abschreibung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Kosten für Marketing, Versicherungen, Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten sowie Berufsförderungsmaßnahmen.
Die geplanten Zinsaufwendungen in Höhe von 730 T€ resultieren aus der Fremdfinanzierung der Investitionen. Die Investitionsmaßnahme Sportbad Heidberg mit einem aktuellen Volumen in Höhe von 10,3 Mio. € wird in den Jahren 2018 bis 2021 über einen Zwischenfinanzierungsvertrag mit der Stadt Braunschweig abgebildet. Eine Darlehensaufnahme für die gesamte Investitionssumme ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Ab dem Jahr 2022 wird für diese Investitionsmaßnahme ein jährlicher Zinsaufwand veranschlagt (200 T€ in 2022).
Die sonstigen Steuern umfassen Grund- und Kfz-Steuern.
Der Investitionsplan für das Jahr 2021 weist ein Volumen in Höhe von insgesamt 1.169 T€ aus. Hiervon entfällt ein Teil in Höhe von 365 T€ auf die Sanierung des Sportbades Heidberg. Zudem ist die Sanierung von Gebäudeteilen des Sommerbades Raffteich sowie die Auflegung der Gebäudeleittechnik in der Wasserwelt vorgesehen.
In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2021 der Stadtbad GmbH beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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65,7 kB
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