Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14436

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Nachtragswirtschaftsplan 2020 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2020 empfohlenen Fassung wird festgestellt.

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2021 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2020 empfohlenen Fassung wird festgestellt.

 

  1. Vergaben gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH mit einem Wert von über 100.000 € wird zugestimmt, soweit sie im Wirtschaftsplan 2021 enthalten sind.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Diese Vorlage beinhaltet die Beschlussempfehlungen zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020 und zur Wirtschaftsplanung 2021 der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH).

 

In diesem Jahr hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Ergebnisse der meisten städtischen Gesellschaften. In der Vergangenheit wurden Nachtragswirtschaftspläne nur in seltenen Fällen aufgestellt. Um eine höchstmögliche Transparenz der entstandenen Coronaauswirkungen zu erlangen, sollen diese im Rahmen einer Nachtragswirtschaftsplanung dargestellt werden. Die durch die Corona-Pandemie zusätzlich entstehenden Verluste sollen noch in diesem Jahr von der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Über die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel, für die gemäß § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 NKomVG keine Deckungsmittel erforderlich sind, wird der Rat in seiner Sitzung am 17. November 2020 entscheiden. Vor diesem Hintergrund haben die Gesellschaften, bei denen durch die Corona-Pandemie negative Ergebniseffekte eintreten, Nachtragswirtschaftspläne für das Jahr 2020 erstellt. Die Nachtragswirtschaftspläne weisen nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie aus. Gegebenenfalls weitere bereits bekannte positive oder negative Effekte sind in den Nachtragswirtschaftsplänen nicht enthalten. Diese Effekte werden im Rahmen der Prognosen nach Abschluss des 4. Quartals 2020 sowie in den Jahresabschlüssen 2020 gezeigt.

 

Die Gesellschaftsanteile an der Stadthallen-GmbH werden in Höhe von 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1923 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Die Beschlussfassungen über den Wirtschaftsplan und Änderungen des Wirtschaftsplanes der Stadthallen-GmbH obliegen gemäß § 14 Ziffer 9 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedürfen der Wirtschaftsplan und Änderungen des Wirtschaftsplanes gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der Beratung im Aufsichtsrat.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthallen-GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthallen-GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Aufsichtsrat der Stadthallen-GmbH hat dem Nachtragswirtschaftsplan 2020 und dem Wirtschaftsplan 2021 in den in der Anlage vorgelegten Fassungen in seiner Sitzung am 27. Oktober 2020 zugestimmt.

 

Zu 1. Nachtragswirtschaftsplan 2020

 

Der vorgelegte Nachtragswirtschaftsplan 2020 der Stadthallen-GmbH weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 5.679 T€ aus, der sich aus einem Zuschussbedarf für die Stadthalle in Höhe von 2.540 T€, für die Volkswagen Halle in Höhe von 2.046 T€ und für das Eintracht-Stadion in Höhe von 1.093 T€ zusammensetzt.

 

Aufgrund der bestehenden Beteiligungsstruktur wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von rd. 5.384 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von rd. 295 T€ entfällt.


Der Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2020 stellt sich im Vergleich zur ursprünglichen Wirtschaftsplanung 2020 wie folgt dar:

 

 

Aufgrund der Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie fand die letzte „reguläre“ öffentliche Veranstaltung am 12. März 2020 in der Betriebsstätte Stadthalle statt. Unter den bestehenden Auflagen konnte die Gesellschaft im Zeitraum vom 13. März 2020 bis 30. September 2020 rd. 140 Veranstaltungen mit nicht einmal 20.000 Besuchern durchführen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Sitzungen und Tagungen verschiedenster lokaler und regionaler Organisationen. Hinzu kommen wenige Sportveranstaltungen und erste kleinere Berufsmessen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden rd. 250 Veranstaltungen mit rd. 440.000 Besuchern durchgeführt.

 

Die seit Mitte März geltenden Beschränkungen und die damit einhergehende geringe Veranstaltungszahl führen zu einem Rückgang der Umsatzerlöse gegenüber der ursprünglichen Planung in Höhe von 1.673 T€.

 

Aufgrund der fehlenden Veranstaltungen nutzt die Gesellschaft die Möglichkeit zur Kurzarbeit. Die Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit in Höhe von rd. 300 T€ führt zu dem gezeigten Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge.

 

Die Veranstaltungskosten reduzieren sich um 500 T€. Dies ist zum einen durch die geringe Veranstaltungszahl und zum anderen durch die Übernahme von Umbaumaßnahmen und Ordnungsdiensten durch eigenes Personal anstelle der üblichen Beauftragung von externen Dienstleistern begründet.

 

Die fehlenden Veranstaltungen führen ebenfalls zur einer Reduzierung der Raumaufwendungen um 341 T€. Insbesondere sind Einsparungen bei den Reinigungskosten aber auch im Bereich der Energiekosten zu verzeichnen.

 

Die für das Jahr 2020 geplanten Instandhaltungsmaßnahmen werden planmäßig umgesetzt. Lediglich der für das Jahr 2020 geplante Rasentausch im Stadion wird ins Folgejahr verschoben und führt damit in 2020 zu einer Ergebnisentlastung von 140 T€.

 

Im Bereich der Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen ergeben sich Einsparungen bei den Kosten für Hallenmeister und Empfang. Weiterhin reduzieren sich die allgemeinen Bürokosten und Porto. Auch das Weiterbildungsbudget wird in diesem Jahr nicht ausgeschöpft werden.

 

Die Höhe der Abschreibungen, sonstigen Steuern, Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie des Finanz-/Zinsergebnisses sind von der Corona-Pandemie nicht beeinflusst.

 

In der Anlage ist der Nachtragswirtschaftsplan 2020 der Stadthallen-GmbH beigefügt.

 

Zu 2. Wirtschaftsplan 2021

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2021 der Stadthallen-GmbH weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 5.610 T€ aus, der sich aus einem Zuschussbedarf für die Stadthalle in Höhe von 3.114 T€, für die Volkswagen Halle in Höhe von 1.531 T€ und für das Eintracht-Stadion in Höhe von 965 T€ zusammensetzt.

 

Aufgrund der bestehenden Beteiligungsstruktur wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von rd. 5.319 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von rd. 291 T€ entfällt.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2019 und 2020 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

Die aktuelle Ergebnisentwicklung der Stadthallen-GmbH ist wesentlich durch die Corona-Pandemie beeinflusst. In der Planung für das Jahr 2021 wurde für das erste Quartal ein weiterhin eingeschränkter Betrieb unterstellt. Zudem ist die geplante Sanierung der Stadthalle und eine dadurch bedingte Schließung zum zweiten Halbjahr 2021 berücksichtigt. Hierdurch fallen die Umsatzerlöse im Vergleich zu Vorjahren geringer aus. Positiv wirken höhere Einnahmen aus der Vermarktung der Namensrechte für die Volkswagen Halle sowie höhere Pachterträge für das Stadion aufgrund des Aufstiegs der Eintracht in die 2. Bundesliga.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Auflösungserträge aus Sonderposten und außergewöhnliche Erträge.

 

Die Veranstaltungs- und Raumaufwendungen reduzieren sich korrespondierend zu den Erträgen. Die Instandhaltungsaufwendungen beinhalten bis auf den Rasentausch im Stadion lediglich notwendige bauliche Unterhaltungen sowie Maßnahmen zum Erhalt der technischen Funktionalität und der Betriebssicherheit.

 

Der Personalaufwand fällt gegenüber der letztjährigen Planung aufgrund der geplanten Fortsetzung der Kurzarbeit geringer aus.

 

Die sonstigen Steuern umfassen Grundsteuern und Kfz-Steuern und steigen aufgrund einer Erhöhung der Grundsteuer geringfügig, bedingt durch die Neufestlegung der Grundsteuer des Stadions nach dem Ausbau der Westtribüne.

 

Der Finanzplan sieht Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen in Höhe von 1.278 T€ vor.

 

Betriebsteil Stadthalle

 

Es werden Gesamterträge in Höhe von 477 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.591 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) erwartet. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 3.114 T€.

 

Die vorliegende Planung und mittelfristige Unternehmensvorschau berücksichtigt die geplante Sanierung der Stadthalle. Die Schließzeit ist planerisch ab dem zweiten Halbjahr 2021 berücksichtigt. Hierdurch reduzieren sich die Erträge im Jahr 2021 deutlich, in den Jahren 2022 bis 2024 sind keine Erträge geplant. Zudem sind durch den Fortbestand der Corona-Pandemie nur geringe Erträge berücksichtigt.

 

Im Bereich der Aufwendungen ergibt sich keine analoge Reduzierung, da im Betriebsteil Stadthalle der wesentliche Teil der allgemeinen Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen sowie der nicht zuordenbaren Personalkosten verbucht wird. Gegenüber der letztjährigen Planung für das Jahr 2021 ergibt sich eine Verbesserung bei den im Rahmen der anstehenden Sanierung erforderlichen Abschreibungen, aufgrund eines mit dem Wirtschaftsprüfer abgestimmten veränderten Verfahrens. Die Abschreibungen erfolgen teilweise bereits in den Jahren 2019 und 2020.

 

Betriebsteil Volkswagen Halle

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 1.630 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 3.161 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) gegenüber. Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 1.531 T€.

 

Auch in der Volkswagen Halle wird aufgrund des Fortbestands der Corona-Pandemie mit geringeren Erträgen geplant. Positiv wirkt die erfolgreiche Vergabe der Namensrechte, für die höhere Erträge als zunächst geplant verhandelt werden konnten (Umsetzung eines Vorschlages im Rahmen des Haushaltsoptimierungsprozesses). Im Bereich der Aufwendungen reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr insbesondere die Instandhaltungsaufwendungen, da keine größeren Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Betriebsteil Eintracht-Stadion

 

Den Gesamterträgen in Höhe von 1.205 T€ stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 2.170 T€ (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) gegenüber, sodass sich ein Fehlbetrag in Höhe von 965 T€ ergibt.

 

Die Erträge im Eintracht-Stadion resultieren im Wesentlichen aus Pachtzahlungen der Eintracht und Mieterträgen aus dem Spielbetrieb der New Yorker Lions sowie aus der Vermarktung des Business-Bereichs der Westtribüne. Durch den Aufstieg von Eintracht in die 2. Bundesliga erhöhen sich die Pachteinnahmen im Jahr 2021 um 265 T€. Die Mieterträge aus dem Spielbetrieb der New Yorker Lions bleiben konstant. Die Umsätze aus der Vermietung der Westtribüne werden corona-bedingt reduziert. In den Instandhaltungskosten sind neben allgemeinen Reparaturen, Instandhaltungen und Wartungen Kosten für den corona-bedingt verschobenen Rasentausch veranschlagt.

 

Zu 3. Auftragsvergaben durch die Gesellschafterversammlung

 

Gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages der Stadthallen-GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Maßnahmen zur Erhaltung, baulichen Erneuerung und Erweiterung sowie den Erwerb oder die Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit jeweils im Einzelfall ein in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegender Betrag überschritten wird. Diese Wertgrenze beträgt gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung 100 T€.

 

Der Beschlussvorschlag unter Ziffer 2 dient der Klarstellung im Hinblick auf anstehende Vergaben mit einem Volumen von über 100 T€, die bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung von der Gesellschafterversammlung beschlossen worden sind.

 

In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2021 der Stadthallen-GmbH beigefügt.

 


 

 

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Anlagen

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