Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14469

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen,

den Wirtschaftsplan 2021 der Braunschweig Zukunft GmbH in der vom Aufsichtsrat in

seiner Sitzung am 28. Oktober 2020 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage beinhaltet die Beschlussempfehlung zur Wirtschaftsplanung 2021 der Braunschweig Zukunft GmbH (BZG).

 

In diesem Jahr hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Ergebnisse der meisten städtischen Gesellschaften. In der Vergangenheit wurden Nachtragswirtschaftspläne nur in seltenen Fällen aufgestellt. Um eine höchstmögliche Transparenz der entstandenen Coronaauswirkungen zu erlangen sollen diese im Rahmen einer Nachtragswirtschaftsplanung dargestellt werden. Die durch die Corona-Pandemie zusätzlich entstehenden Verluste sollen noch in diesem Jahr von der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Über die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel, für die gemäß § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 NKomVG keine Deckungsmittel erforderlich sind, wird der Rat in seiner Sitzung am 17. November 2020 entscheiden. Vor diesem Hintergrund haben die Gesellschaften, bei denen durch die Corona-Pandemie negative Ergebniseffekte eintreten, Nachtragswirtschaftspläne für das Jahr 2020 erstellt. Die Nachtragswirtschaftspläne weisen nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie aus. Gegebenenfalls weitere bereits bekannte positive oder negative Effekte sind in den Nachtragswirtschaftsplänen nicht enthalten. Diese Effekte werden im Rahmen der Prognosen nach Abschluss des 4. Quartals 2020 sowie in den Jahresabschlüssen 2020 gezeigt.

Da sich bei der BZG voraussichtlich im Wirtschaftsjahr 2020 keine negative Ergebniseffekte durch die Corona-Pandemie einstellen, kann für diese Gesellschaft auf die Erstellung eines Nachtragswirtschaftsplanes verzichtet werden. Zum voraussichtlichen Ergebnis im Wirtschaftsjahr 2020 wird auf die Spalte ‚Prognose 2020‘ in unten aufgeführter Tabelle verwiesen.


Der Wirtschaftsplan wird nach § 14 Buchst. d.) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig

Zukunft GmbH von der Gesellschafterversammlung beschlossen.
 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich.

Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
 

Der Aufsichtsrat der BZG hat dem Wirtschaftsplan 2021 in der als Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 28. Oktober 2019 zugestimmt.

 

Der Erfolgsplan 2021 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt) einen

Fehlbetrag i. H. v. 1.646.000 € aus und liegt damit um 72.100 € über dem Wirtschaftsplan 2020 sowie 49.100 € über der bisherigen Mittelfristplanung für 2021 und dem bisherigen Haushaltsansatz für 2021. Entsprechende Mittel werden im Haushaltsplan 2021 veranschlagt.
 

Im Einzelnen:

 

 

Kostensteigerungen beim Personalaufwand gegenüber dem Vorjahresplan 2020 resultieren u. a. aus der Besetzung einer vakanten Stelle, einer Festanstellung im Bereich Kommunikation (gegenläufig erhöhen sich die allgemeinen Erlöse – Weiterberechnung von Personalkosten – um 13,5 T€), der Schaffung einer befristeten ¼-Stelle für das Projekt W.IN sowie Höhergruppierungen und Tarif- und Stufensteigerungen.

 

Der Materialaufwand sinkt um 41,6 T€ gegenüber dem Vorjahresplan. Es wird erstmals das Sonderprojekt Innenstadtentwicklung eingeplant in Höhe von 50 T€, gegenläufig werden Kosteneinsparungen u. a. durch die Beendigung des Projektes Innovationsflügel

Forschungsflughafen Ende Februar 2021 realisiert.

 

Der Wirtschaftsplan beinhaltet die aus Sicht der Geschäftsführung konsensfähig umzusetzenden Haushaltsoptimierungsvorschläge (Einsparungen bei den ISEK-Projekten, Einwerben weiterer Sponsorenmittel), die zu einer Einsparung von rd. 45,0 T€ führen.

 

Der Finanzplan 2021 sieht geringfügige Investitionen für Betriebs- und Geschäftsausstattung

sowie geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Umfang von 21,0 T€ vor.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2021 der Gesellschaft beigefügt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise