Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14472
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweig Stadtmarketing GmbH Nachtragswirtschaftsplan 2020 und Wirtschaftsplan 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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05.11.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Nachtragswirtschaftsplan 2020 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2020 gebilligten Fassung wird festgestellt.
- Der Wirtschaftsplan 2021 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2020 gebilligten Fassung wird festgestellt.
- Die unter Ziffer 3 genannten Änderungen des Gesellschaftsvertrages werden beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Diese Vorlage beinhaltet die Beschlussempfehlungen zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020 und zur Wirtschaftsplanung 2021 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH.
In diesem Jahr hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Ergebnisse der meisten städtischen Gesellschaften. In der Vergangenheit wurden Nachtragswirtschaftspläne nur in seltenen Fällen aufgestellt. Um eine höchstmögliche Transparenz der entstandenen Coronaauswirkungen zu erlangen, sollen diese im Rahmen einer Nachtragswirtschaftsplanung dargestellt werden. Die durch die Corona-Pandemie zusätzlich entstehenden Verluste sollen noch in diesem Jahr von der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Über die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel, für die gemäß § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 NKomVG keine Deckungsmittel erforderlich sind, wird der Rat in seiner Sitzung am 17. November 2020 entscheiden. Vor diesem Hintergrund haben die Gesellschaften, bei denen durch die Corona-Pandemie negative Ergebniseffekte eintreten, Nachtragswirtschaftspläne für das Jahr 2020 erstellt. Die Nachtragswirtschaftspläne weisen nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie aus. Gegebenenfalls weitere bereits bekannte positive oder negative Effekte sind in den Nachtragswirtschaftsplänen nicht enthalten. Diese Effekte werden im Rahmen der Prognosen nach Abschluss des 4. Quartals 2020 sowie in den Jahresabschlüssen 2020 gezeigt.
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM). Gem. § 18 des Gesellschaftsvertrages der BSM ist für jedes Geschäftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Feststellung und Änderung nach § 14 Abs. 1 lit. b) der Gesellschafterversammlung obliegt. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gem. § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss (FPA).
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 19. Oktober 2020 mit dem Nachtragswirtschaftsplan 2020 und dem Wirtschaftsplan 2021 befasst und beide Pläne der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.
Zu 1: Nachtragswirtschaftsplan 2020
Im Vergleich zur Wirtschaftsplanung 2020 ergeben sich folgende Veränderungen:
| Angaben in T€ | Plan | Nachtragsplan 2020 | Differenz | |
1 | Umsatzerlöse | 3.259,4 | 2.370,9 | - 888,5 | |
2 | Sonstige betriebliche Erträge | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
3 | Materialaufwand | - 2.048,6 | - 1.793,4 | + 255,2 | |
4 | Personalaufwand | - 2.345,2 | - 2.280,0 | + 65,2 | |
5 | Abschreibungen | - 42,6 | - 42,6 | 0,0 | |
6 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 679,0 | - 599,2 | + 79,8 | |
7 | Betriebsergebnis (Summe 1-6) | - 1.856,0 | - 2.344,3 | - 488,3 | |
8 | Zins-/Finanzergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
9 | Steuern vom Einkommen und vom | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
10 | Ergebnis nach Steuern (Summe 7-9) | - 1.856,0 | - 2.344,3 | - 488,3 | |
11 | sonstige Steuern | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |
12 | Jahresergebnis (Summe 10-11) | - 1.856,0 | - 2.344,3 | - 488,3 | |
13 | Entnahme aus der Kapitalrücklage | 65,0 | 0,0 | - 65,0 | |
14 | Verbleibendes Jahresergebnis | - 1.791,0 | - 2.344,3 | - 553,3 | |
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Durch den coronabedingten Ausfall von Veranstaltungen, sinkenden Erträgen aus dem Werbenutzungsvertrag und den Sondernutzungen sowie Erlösausfällen bei den touristischen Produkten und Marketingmaßnahmen wird ein Umsatzrückgang von 888,5 T€ prognostiziert. Da sich die Aufwendungen gegenläufig lediglich um 400,2 T€ reduzieren und die ursprünglich geplante Entnahme aus der Kapitalrücklage entfällt, ergibt sich ein coronabedingter Mehrbedarf von 553,3 T€, der – wie oben dargestellt – überplanmäßig bereitgestellt werden soll.
Zu 2: Wirtschaftsplan 2021
Erfolgsplan 2021
Für das Wirtschaftsjahr 2021 werden Gesamterträge in Höhe von 2.679.650 € und Gesamtaufwendungen in Höhe von 4.958.440 € erwartet, sodass sich ein Fehlbetrag von 2.278.790 € ergibt. Gegenüber den Vorjahren wird mit folgenden geplanten Erträgen und Aufwendungen gerechnet:
| Angaben in T€ | Ist | Plan | Nachtrag 2020 | Plan | |||
1 | Umsatzerlöse | 3.017,1 | 3.259,4 | 2.370,9 | 2.679,6 | |||
1a | % zum Vorjahr/Plan | - | + 8,0 | - 21,4/- 27,3 | + 13,0 | |||
2 | Sonstige betriebliche Erträge | 88,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
3 | Materialaufwand | - 1.963,3 | - 2.048,6 | - 1.793,4 | - 1.814,1 | |||
4 | Personalaufwand | - 2.110,1 | - 2.345,2 | - 2.280,0 | - 2.400,6 | |||
5 | Abschreibungen | - 48,5 | - 42,6 | - 42,6 | - 42,6 | |||
6 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 568,6 | - 679,0 | - 599,2 | - 701,1 | |||
7 | Betriebsergebnis (Summe 1-6) | - 1.585,1 | - 1.856,0 | - 2.344,3 | - 2.278,8 | |||
8 | Zins-/Finanzergebnis | -10,6 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
9 | Steuern vom Einkommen und vom | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | |||
10 | Ergebnis nach Steuern (Summe 7-9) | - 1.595,7 | - 1.856,0 | - 2.344,3 | - 2.278,8 | |||
11 | sonstige Steuern | - 25,2 | -0,0 | -0,0 | 0,0 | |||
12 | Jahresergebnis (Summe 10-11) | - 1.620,9 | - 1.856,0 | - 2.344,3 | - 2.278,8 | |||
13 | Entnahme aus der Kapitalrücklage | 0,0 | 65,0 | 0,0 | 0,0 | |||
14 | Verbleibendes Jahresergebnis | - 1.620,9 | - 1.791,0 | - 2.344,3 | - 2.278,8 | |||
Nachrichtlich: Einlagebetrag | 1.707,3 T€ | 1.791,0 T€ | 1.791,0 T€ | 1.832,8T€ | ||||
Auch der Geschäftsverlauf im Jahr 2021 wird durch die Corona-Pandemie geprägt werden. Es werden Erlösausfälle von 579,8 T€ gegenüber dem Plan 2020 erwartet. Da sich auch hier die korrespondierenden Aufwendungen nur in geringerem Umfang reduzieren und der Personalaufwand und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen parallel ansteigen, ergibt sich insgesamt ein Mehrbedarf gegenüber dem in der Mittelfristplanung vorgesehenen Fehlbetrag von 446,0 T€.
Im Materialaufwand ist der Einlagebetrag in Höhe von 165,5 T€ enthalten, der an die Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH, an der die BSM mit 25,2 % beteiligt ist, weitergeleitet wird.
Von den Vorschlägen zur Haushaltsoptimierung sind in der Wirtschaftsplanung für 2021 die Vorschläge B-005 Schließung der Touristinfo am Sonntag und B-008 Kürzung des Handebudgets mit einem Volumen von insgesant 23 T€ berücksichtigt worden.
Betriebsergebnis
Der für das Jahr 2021 prognostizierte Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.278,8 T€ wird durch Zahlung der Festbetragseinlage in Höhe von 2.104,4 T€ und der variablen Einlage in Höhe von 174,4 T€ ausgeglichen.
Finanzplan 2021
Es sind Investitionen in Höhe von 42,6 T€ vorgesehen, die durch als erwirtschaftet angenommene Abschreibungen finanziert werden sollen.
Zu 3: Änderungen des Gesellschaftsvertrages
§ 5 des Gesellschaftsvertrages der BSM regelt die Höhe der Festbetragseinlage. Für das Jahr 2020 beträgt diese unverändert 1.616,6 T€. Die variable Einlage in Höhe von 174,4 T€ wird aufgrund der coronabedingten Mehraufwendungen um 553,3 T€ erhöht. Der tatsächliche Mehrbedarf kann sich aufgrund der Geschäftsentwicklung ggf. noch reduzieren. Wie oben dargestellt, ist vorgesehen, dass die zusätzlichen Mittel vom Rat in der Novembersitzung überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Abforderung der variablen Einlage erfolgt gem. § 5 Abs. 4 lit. a nach Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.
Für das Jahr 2021 ist eine Anhebung der Festbetragseinlage durch die erwarteten Mehraufwendungen 2.104,4 T€ vorgesehen. Die variable Einlage beträgt dann wieder 174,4 T€, so dass insgesamt 2.278,8 T€ zur Abdeckung des Jahresfehlbetrages zur Verfügung stehen. Es ist beabsichtigt, entsprechende Mittel im Haushalt 2021 zu veranschlagen.
Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages obliegen gem. § 14 Abs. 1 lit. a) ebenfalls der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH. Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung wurde die Zuständigkeit auch hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den FPA übertragen. Nach Beratung im Finanz- und Personalausschuss ist eine entsprechende Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung vorgesehen.
Der Nachtragswirtschaftsplan 2020 der BSM und die Wirtschaftspläne 2021 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
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