Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14477

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH wird angewiesen, den Wirtschaftsplan 2021 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 27.10 2020 empfohlenen Fassung zu beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Diese Vorlage beinhaltet die Beschlussempfehlung zur Wirtschaftsplanung 2021 der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB).

 

In diesem Jahr hat die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die Ergebnisse der meisten städtischen Gesellschaften. In der Vergangenheit wurden Nachtragswirtschaftspläne nur in seltenen Fällen aufgestellt. Um eine höchstmögliche Transparenz der entstandenen Coronaauswirkungen zu erlangen sollen diese im Rahmen einer Nachtragswirtschaftsplanung dargestellt werden. Die durch die Corona-Pandemie zusätzlich entstehenden Verluste sollen noch in diesem Jahr von der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Über die über- bzw. außerplanmäßige Bereitstellung der hierfür erforderlichen Haushaltsmittel, für die gemäß § 182 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 NKomVG keine Deckungsmittel erforderlich sind, wird der Rat in seiner Sitzung am 17. November 2020 entscheiden. Vor diesem Hintergrund haben die Gesellschaften, bei denen durch die Corona-Pandemie negative Ergebniseffekte eintreten, Nachtragswirtschaftspläne für das Jahr 2020 erstellt. Die Nachtragswirtschaftspläne weisen nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie aus. Gegebenenfalls weitere bereits bekannte positive oder negative Effekte sind in den Nachtragswirtschaftsplänen nicht enthalten. Diese Effekte werden im Rahmen der Prognosen nach Abschluss des 4. Quartals 2020 sowie in den Jahresabschlüssen 2020 gezeigt.

 

Da die GGB keine negativen Ergebnisauswirkungen durch die Corona-Pandemie erwartet, wurde von der Aufstellung eines Nachtragswirtschaftsplans für das Jahr 2020 abgesehen. 

 

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin GGB.

 

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der GGB obliegt gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung nach vorbereitender Empfehlung des Aufsichtsrates.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der GGB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

Der Aufsichtsrat der GGB hat dem Wirtschaftsplan 2021 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 27. Oktober 2020 zugestimmt.

 

Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2021 weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen (inklusive Zinserträgen) in Höhe von 675,0 T€ und Gesamtaufwendungen (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) in Höhe von 1.405,2 Teinen Fehlbetrag in Höhe von 730,2 T€ aus.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2019 bis 2020 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

Für das Geschäftsjahr 2021 werden Umsatzerlöse in Höhe von 270,0 T€ erwartet. Für den Verkauf eines Grundstücks im Gewerbegebiet „Forschungsflughafen-West“ bzw. „Forschungsflughafen-Nordwest“ sind mangels eines konkreten Kaufinteressenten für das Geschäftsjahr 2021 pauschale Erlöse in Höhe von 220,0 T€ geplant. Aus der Verpachtung von Grundstücken zur landwirtschaftlichen Nutzung bis zur anderweitigen Verwendung der Flächen werden Umsatzerlöse in Höhe von 50,0 T€ erwartet.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 400,0 T€ und beinhalten pauschale Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Erschließungskosten.

 

Korrespondierend zu den Umsatzerlösen reduzieren sich auch die erwarteten Materialaufwendungen (Anschaffungs- und Herstellungskosten) der verkauften Bauflächen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich.

 

Die Personalaufwendungen entwickeln sich aufgrund von Tariferhöhungen leicht ansteigend.

 

Die Abschreibungen liegen weiterhin auf niedrigem Niveau und betreffen insbesondere die in Vorjahren beschaffte Büroausstattung. Angesichts der hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken und stabiler Marktpreise für Gewerbebaugrundstücke wird derzeit davon ausgegangen, dass für die aktuell in der Vermarktung befindlichen Baugrundstücke keine Abschreibungen erforderlich sein werden.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entsprechen im Wesentlichen den Planansätzen des Vorjahres 2020.

 

Das Zins-/Finanzergebnis beinhaltet im Wesentlichen die Zinsaufwendungen für die bestehenden Gesellschafterdarlehen. Ende 2018 und Mitte 2019 hat die GGB Gesellschafterdarlehen aufgenommen, 10.000 T€ mit einer Laufzeit von 20 Jahren und 6.150 T€ mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Für beide Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 16.150 T€ hat die GGB jährlich 2,02 % Zinsen zu entrichten.

 

Der Wirtschaftsplan 2021 sieht ein defizitäres Jahresergebnis vor. Daher wurde der Ansatz für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf 0,00 € gesetzt.

 

Die Finanzplanung 2021 sieht Investitionen in Höhe von 14.871,0 T€ vor. Davon sind 5.500,0 T€ angesetzt für den Erwerb von Grundstücken (Plangebiet „Wenden-West, 1. Bauabschnitt“ und Flächenvorsorge Wohnen und Gewerbe) sowie 9.370,0 T€ insbesondere für den Straßenendausbau im Wohnbaugebiet „Stöckheim-Süd“ und weitere verschiedene Einzelmaßnahmen zum Abschluss von früheren Baugebieten der GGB.

 

In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2021 der GGB beigefügt.
 

 

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Anlagen

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