Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14512

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit dem geänderten Finanzunwirksamen Haushaltsantrag Nr. 049 hat die Verwaltung den Prüfauftrag bekommen, Beschaffungsrichtlinien zu erarbeiten, die darauf ausgerichtet sind, dass bei vorhandenen Alternativen immer die Produkte mit geringerem Ressourcen­verbrauch (bei Herstellung, Gebrauch und Entsorgung) beschafft werden.

 

Seit dem 03.02.2020 ist dem Fachbereich 60 die Zentrale Vergabestelle als Abteilung 60.1 angegliedert. Neben der Haupttätigkeit, alle Vergabeverfahren ab einem Auftragswert von 5.000,00 € für Liefer- und Dienstleistungen und ab einem Auftragswert von 15.000,00 € für Bauleistungen gebündelt durchzuführen, gehört auch die Erarbeitung von Verfahrens­vorschriften für die Auftragsvergaben zu ihren Aufgaben.

 

Im Hinblick auf die Möglichkeit, soziale und umweltbezogene Aspekte in einer Leistungsbeschreibung sowie im Rahmen von Zuschlags- und Wertungskriterien zu berücksichtigen, hat der Gesetzgeber mittlerweile Gestaltungsspielräume eingeräumt, sodass aus vergaberechtlicher Hinsicht die Möglichkeit besteht, besonderen Umweltaspekten im Rahmen der Angebots­wertung entsprechend Raum zu geben.

Neben ökologischen Gesichtspunkten sind auch sonstige Nachhaltigkeitsüberlegungen einzubeziehen. Die Stadt Braunschweig ist seit März 2014 Fairtrade-Stadt, so dass auch die daraus resultierenden Anforderungen zu berücksichtigen sind.

 

Bei bestimmten Produktgruppen (z. B. Textilwaren, Kaffee, Blumen) wird von den Unternehmen schon seit Längerem ein Nachweis zur Einhaltung der ILO (International Labour Organisation)-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen gefordert. Selbstverständlich ist nach der bestehenden DA Vergabe nur die Beschaffung von Produkten zulässig, die ohne Kinderarbeit hergestellt werden.

 

Des Weiteren werden bei Beschaffungen auch heute schon ökologische Aspekte berücksichtigt, beispielsweise bei Büromöbeln, Papier und Reinigungsmitteln. Die Stadt beschafft nur Artikel, für die die Einhaltung von Emissionen, Umweltverträglichkeit, legale und nachhaltige Holzbewirtschaftung etc. durch entsprechende Siegel, Prüfnachweise o.ä. nachgewiesen werden kann. Bei der IT-Ausstattung werden Produkte beschafft, deren Energieverbrauch besonders niedrig ist.

 


Um geeignete Kriterien für eine umwelt- und klimaverträgliche Beschaffungspraxis festzu­legen, sind Gespräche mit dem Fachbereich Umweltschutz aufgenommen worden. Erste Ideen für interne Regelungen zur umwelt- und klimaverträglichen Beschaffung sind von dort vorgelegt worden. Vorgesehen ist u.a. der Ausschluss besonders umweltbelastender Produkte, die Bevorzugung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen oder recycelten Materialien und die Benennung anerkannter Umweltsiegel.

 

Um sicherzustellen, dass die jeweiligen Anforderungen der Beschaffungsstellen erfüllt werden und die Haushaltsbelastung sich nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Bedarfsdeckung in engen Grenzen hält, ist als nächster Schritt geplant, verwaltungsweit abzufragen, bei welchen Produkten und Dienstleistungen bereits Erfahrungen mit umweltspezifischen Vergabekriterien bestehen.

 

Es ist vorgesehen, im Jahr 2021 zusammen mit der zu überarbeitenden Dienstanweisung über das Vergabeverfahren auch eine Dienstanweisung oder Richtlinien zur umwelt- und klimaverträglichen Beschaffung einzuführen. Über deren Inhalt wird die Verwaltung zu gegebener Zeit informieren.

 

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