Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-14404

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen „Vertrag über die Teilnahme am Infrastrukturatlas (ISA) der Zentralen Informationsstelle des Bundes gemäß § 77 a Abs. 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)“ zu schließen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die BNetzA hat im Rahmen Ihrer „Kommunenaktion 2020“ einen „Vertrag über die Teilnahme am Infrastrukturatlas der Zentralen Informationsstelle des Bundes gemäß § 77 a Abs. 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)“ mit der Bitte um Unterzeichnung und Rücksendung übersandt. Mit dem Infrastrukturatlas betreibt die BNetzA ein Informationssystem, in dem Infrastrukturen, die für den Auf-/Ausbau von Breitband-/5G-/Mobilfunknetzen mitgenutzt werden können, dargestellt werden. Die gesammelten Informationen können von Eigentümern/Betreibern öffentlicher Versorgungsnetze (z. B. Stadtwerke, öffentliche und private Ver- und Entsorger, Telekommunikationsunternehmen) und Gebietskörperschaften eingesehen werden. Die Stadtverwaltung hat Zugriff auf den Infrastrukturatlas.

 

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen sind die Infrastrukturinhaber verpflichtet, georeferenzierte und vektorisierte Daten zu übermitteln, die zur Planung des Auf- oder Ausbaus von Telekommunikationsnetzen genutzt werden können. Dies sind neben Glasfaserleitungen oder Funkmasten insbesondere Trägerinfrastrukturen der Kommunen, wie beispielsweise Ampeln, Straßenlaternen, Abwasserleitungen. Auch könnten öffentliche Liegenschaften und Gebäude für den Aufbau von Mobilfunkmasten gemeldet werden. Bei einem Vertragsschluss sind von der Kommune innerhalb von zwei Monaten erstmalig und dann jährlich aktualisiert Daten entsprechend der ‚BNetzA-Datenlieferungsbedingungen‘ zu liefern. Sollte ein Vertragsabschluss nicht erfolgen, wird die BNetzA die Stadt im Rahmen der TKG-Regularien per Verwaltungsakt (Bescheid) zu den vorgenannten Zulieferungen verpflichten.

 

Datenlieferungen aus den städtischen Referaten und Fachbereichen
Es handelt sich insbesondere um Infrastrukturen, die durch den Fachbereich Tiefbau und Verkehr verantwortet werden. Hierzu zählen u. a. Masten von Beleuchtungs- und Signalanlagen, dazugehörige Leerrohre, Schächte und Verteilerkästen sowie Abwasserleitungen. Diese werden zum Teil über Dienstleistungsverträge von Dritten betrieben. Dokumentation und Pflege der Geo- sowie weiterer Informationen erfolgen ebenfalls bei den Dienstleistungsunternehmen. Erforderliche Daten müssen entsprechend angefordert werden.

Eine Abgabe von Geometrien zu städtischen Liegenschaften und Gebäuden aus dem Liegenschaftskataster an einen Dritten zur Weiterverwertung, hier der BNetzA, mittels eines Vertrages ist aufgrund der aktuellen Landesvorgaben durch die Kommune als Kundin des Landes nicht möglich. Die Stadt erhält die Daten aus dem ‚Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem-ALKIS‘ des Landes. Die BNetzA teilt diesbezüglich mit, dass es bisweilen noch keine rechtliche Verpflichtung für eine Lieferung von Daten zu kommunalen Liegenschaften und Gebäuden gibt.
 

Weiteres Vorgehen
Je mehr Datengrundlagen für künftige Breitbandinfrastrukturen bekannt sind, umso schneller und ressourcensparender kann ein eigenwirtschaftlicher Ausbau privater Unternehmen ohne Fördermittel erfolgen. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Stadt proaktiv städtische Infrastrukturen an die BNetzA durch Vertragsschluss melden und nicht ein „Aufzwingen“ per - inhaltlich gleichem - Forderungsbescheid abwarten. Vom Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) gibt es keine Handlungsempfehlung zur Entscheidung zwischen den beiden Abwicklungsalternativen. Die Erkenntnis habe sich durchgesetzt, dass eine gesetzliche Pflicht zur Datenlieferung bestehe und beide Alternativen rechtlich zulässig und unbedenklich seien. Vom Niedersächsischen Städtetag (NST) liegt keine eigene Stellungnahme vor.

 

Nach beiderseitiger Unterzeichnung des Vertrages sammelt und aggregiert die Stabsstelle Wirtschaftsdezernat die von den städtischen Organisationseinheiten zuzuliefernden Daten und koordiniert die Zulieferung der städtischen Daten an die BNetzA.

 

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