Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-14502
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssicherheit vor Kitas und Seniorenzentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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03.11.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsoptimierung beschloss der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 18.02.2020 den finanzunwirksamen Haushaltsantrag auf Überprüfung der Verkehrssicherheit vor Kitas und Seniorenzentren (FU 077). Für die Umsetzung dieses Antrags wurde die Verwaltung gebeten, die Beschilderung an bestehenden Kitas und Seniorenzentren zu überprüfen und Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu unterbreiten, in dem die Verkehrsteilnehmer z. B. durch Piktogramme zu einer vorsichtigeren Fahrweise angehalten werden.
Die Verwaltung beabsichtigt nicht nur die o. a. sensiblen Einrichtungen zu überprüfen, sondern in diesem Zuge auch die Verkehrssicherheit vor Schulen zu betrachten.
Im Hinblick auf die Komplexität des Antrags ist geplant, regelmäßig die vor diesen Einrichtungen bestehende Höchstgeschwindigkeit streckenbezogen auf 30 km/h zu beschränken, soweit dies rechtlich zulässig und nicht bereits angeordnet ist, und für beide Fahrtrichtungen ein Piktogramm „30“ auf die Fahrbahn aufzubringen. Die Ermächtigungsgrundlage ergibt sich aus § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO). Hiernach kommt innerhalb geschlossener Ortschaften eine streckenbezogene Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h auch auf klassifizierten Straßen sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Schulen und Seniorenzentren u. a. sensiblen Bereichen in Betracht, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge sowie ggf. auf die Öffnungszeiten (inklusive Nach- und Nebennutzungen) zu begrenzen.
Durch diese Vereinheitlichung soll die Akzeptanz der Maßnahme und im weiteren zeitlichen Verlauf auch das Bewusstsein für diese sensiblen Einrichtungen gefördert werden.
Dazu wurden die genannten Einrichtungen identifiziert, lokalisiert und insgesamt 277 in Frage kommende Standorte ermittelt. Diese Standorte gilt es nun hinsichtlich der oben genannten Voraussetzungen auf deren Zulässigkeit zur Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung zu überprüfen. Im Rahmen von Beschwerden/Anregungen in der näheren Umgebung dieser Einrichtungen wurden erste Standorte überprüft und abschließend bearbeitet (ca. 30). Eine Bearbeitung von ca. 10 - 15 Standorten pro Monat erscheint realistisch, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Prüfung voraussichtlich 2022 abgeschlossen werden kann.
Der Bauausschuss wird abschließend informiert; ebenso die Stadtbezirksräte über die erfolgten Maßnahmen in ihrem Bezirk.
