Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14383

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 27. Mai 2014 hat der Rat der Stadt Braunschweig mit der Vorlage DS 16802/14 einen Stufenplan zur Umsetzung des Ratsbeschlusses „Schulkindbetreuung und Ganztagsschule“ (DS 2654/13) verabschiedet.

 

Dieser sah zum einen vor, an bereits bestehenden Kooperativen Ganztagsgrundschulen (KoGS) zum Schuljahr 2015/2016 für mindestens 60% der Schülerinnen und Schüler verbindliche Betreuungsplätze nach dem Braunschweiger Modell vorzuhalten.

Zum anderen sollte in den Jahren 2015 bis 2020 die Einrichtung von neuen Schulkindbetreuungsangeboten in und an Schulen bzw. die bedarfsgerechte Ausweitung bestehender Betreuungskapazitäten in und an Schulen sowie in bereits im Betrieb befindlichen KoGSn in einem Umfang von jährlich 100 Betreuungsplätzen erfolgen.

Ab 2016 sollte dann die Umwandlung weiterer Grundschulen in Offene Ganztagsschulen nach dem Braunschweiger Modell vorgenommen werden.

 

Das diesen Bemühungen zu Grunde liegende Ziel einer Versorgungsquote für Schulkindbetreuungsangebote in Braunschweig von 60% wurde mit der Umsetzung der diesjährigen Planungskonferenz-Beschlüsse erreicht.

 

Dies bedeutet eine Steigerung der Betreuungskapazitäten von 3200 Plätzen in 2014 auf nun 4800 Plätzen bzw. von damals knapp 42 % auf aktuell 60%.

 

Diese zusätzlichen 1600 Betreuungsplätze sind durch die Schaffung diverser neuer Betreuungsangebote in eigenständiger jugendhilflicher Verantwortung, durch die Ausweitung bestehender Schulkindbetreuungen sowie durch die Umwandlung der Grundschulen Lehndorf, Lamme und Waggum in Kooperative Ganztagsgrundschulen erreicht worden.

 

Weitere entscheidende Gelingensvoraussetzungen für diesen erheblichen Zuwachs an Kapazitäten waren neben dem großen Engagement und der Bereitschaft zur intensiven Kooperation zum Wohle der Kinder in Braunschweig:

 

- die Gewinnung neuer jugendhilflicher Träger für die Schulkindbetreuung,

- die Qualifizierung von Personal über das Fortbildungsprogramm „KoGS-Fachkraft“,

- die 2015 erzielte Rahmenvereinbarung mit dem Land Niedersachsen zur Zusammenarbeit an Ganztagsgrundschulen,

 

- die Fortschreibung der Konzeption des Braunschweiger Modells der Kooperativen Ganztagsgrundschule, die eine verstärkte Einbindung der Schulkollegien in die Ausgestaltung der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote zur Folge hatte

- und die Umsetzung des Ratsbeschlusses „Sicherung und Ausbau der Schulkindbetreuung“ (DS 19-11138) von 2019, in dem neben einer verbesserten Ausstattung der Betreuungsträger auch die Erweiterung der Betreuungsplätze in Betreuungsgruppen an den KoGSn verankert wurde. 

 

Perspektivisch wird in Braunschweig die flächendeckende Einführung der Kooperativen Ganztagsgrundschule angestrebt. Nach den bereits genannten Grundschulen Lehndorf (KoGS seit 2018), Lamme und Waggum (beide KoGS seit 2020) ist in einem nächsten Schritt für das Schuljahr 2022/23 die Einrichtung des Ganztagsbetriebs an den Grundschulen Ilmenaustraße, Stöckheim mit Außenstelle Leiferde, Melverode und Rautheim vorgesehen. 

 

Mit der Grundschule Bültenweg, deren Betrieb zum Schuljahr 2023/24 auf den Ganztag umgestellt werden könnte, gäbe es dann insgesamt 24 Kooperative Ganztagsgrundschulen in Braunschweig.

 

Diese Umwandlungen stellen die Verwaltung und die betreffenden Schulen mit den damit verbundenen baulichen bzw. finanziellen Notwendigkeiten vor erhebliche Herausforderungen. Diesbezüglich werden die angekündigten Förderprogramme des Bundes und der Länder in eine Ausbaustrategie selbstverständlich mit eingebunden.

 

Die mit der Einführung des Ganztags beabsichtigte Ausweitung der Betreuungskapazitäten wird voraussichtlich allerdings nicht problemlos umzusetzen sein. Der sich bereits seit Jahren verstärkt abzeichnende Fachkräftemangel wird für die Schulkindbetreuungsangebote in den nächsten Jahren zu erheblichen Problemen bei der Besetzung vakanter bzw. neu zu schaffender Stellen führen.

 

Bereits jetzt können neue Angebote der Schulkindbetreuung aufgrund fehlenden Personals teilweise nur zeitlich verzögert starten. In bestehenden Betreuungsangeboten kommt es vermehrt zu Personalengpässen, die mitunter die temporäre Schließung einzelner Betreuungsgruppen zur Folge haben.  

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie der für 2025 angekündigte Rechtsanspruch auf Betreuung für schulpflichtige Kinder realisiert werden kann. Hier bedarf es einer intensiven Analyse der strukturellen Rahmenbedingungen sowie der Bedarfslagen der Familien in Braunschweig, um auch weiterhin möglichst passgenaue, qualitativ hochwertige und zukunftssichere Betreuungsangebote für die Kinder vorhalten zu können.

 

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